Seiteninhalt
Ratsinformation
29.06.2007 - 4.5 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Sonja Sell ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.5
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 29.06.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:07
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Das
Mehrgenerationenhaus erfreut sich auch bei den Menschen im Landkreis großer
Beliebtheit. Ca. 45 % der Nutzer sollen demnach aus dem Landkreis kommen.
Beteiligt
sich der Landkreis dieser Quote entsprechend auch an den Betriebskosten?
Es
antwortet der Oberbürgermeister:
Träger
des Marburger Mehrgenerationenhauses ist die Evangelische
Familienbildungsstätte.
Die
Stadt Marburg trägt die Betriebskosten für die beiden Räume im Melanchthonhaus.
Angebote der Familienbildungsstätte erreichen nicht nur Menschen mit Wohnsitz
in der Universitätsstadt Marburg. Rund 45 Prozent der Nutzer haben ihren
Wohnsitz im Landkreis.
Eine
Zielsetzung des MGH ist: Menschen unterschiedlicher Generationen zusammen zu
führen. Angebote, die dies möglich machen und fördern, werden von der Fbs auch
für Gemeinden im Kreis erarbeitet. Es ist anzunehmen, dass das MGH in Marburg
in Zukunft auch verstärkt durch Menschen aus Orten im Landkreis genutzt werden
wird.
Als
das MGH am 26. April eröffnet wurde, hob der Landrat in seinem Grußwort hervor,
dass knapp 50 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Fbs-Kursen aus dem
Landkreis kommen.
Diese
Aussage, sowie die Tatsache, dass nicht nur der Landrat bei der Eröffnung des
MGH anwesend war, sondern auch der Erste Beigeordnete sowie mehrere Mitglieder
des Kreistages, waren für mich
Anlass, dem Landrat anzubieten, dass der Kreis sein großes Interesse an dem Marburger MGH ja auch durch Taten
zum Ausdruck bringen könnte.
Das
heißt: Ich habe dem Landrat mit Schreiben vom 27. April angeboten, knapp die
Hälfte der rund 12.500 Euro Betriebskosten für das MGH zu übernehmen.
Die
ablehnende Antwort des Landrats erreichte mein Büro Ende Mai: Eine Förderung
des MGHs sei aufgrund haushaltsrechtlicher Verpflichtungen gegenüber bestehenden
Projekten leider nicht möglich.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen