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Ratsinformation
29.06.2007 - 4.6 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Sonja Sell ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.6
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 29.06.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:07
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Kann
die Straßenverkehrsbehörde dort, wo mehrere Fahrspuren im
Reißverschlussverfahren zusammengeführt werden, ein Schild aufstellen, welches
darauf hinweist, dass erst am Ende der Spur einzufädeln ist?
Es
antwortet der Oberbürgermeister:
Das
entsprechende Schild in dem Verkehrszeichenkatalog soll bei Autobahn-Baustellen
mit Verengung auf einen Fahrstreifen verwendet werden.
Bei
der Verengung von zwei auf eine Fahrspur im innerstädtischen Bereich wird die
Anbringung eines derartigen Schildes nicht als sinnvoll angesehen, da bei
fließendem Verkehr der gesamte Bereich zum Einfädeln genutzt werden soll.
Grundsätzlich
ist die Aufstellung derartiger Schilder im Bereich der Stadt Marburg nicht
vorgesehen. In begründeten Einzelfällen -z.B. bei Baustellen mit zu erwartenden
Rückstaus- können die Schilder aufgestellt werden.
Eine
Zusatzfrage der Stadtverordneten Sell (SPD) wird ebenfalls durch den
Oberbürgermeister beantwortet.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
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