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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

29.06.2007 - 4.9 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Prof. Dr. G...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Liegt für das Anwesen Rübenstein 5 eine Baugenehmigung vor und - falls ja welche Gebäudehöhe ist genehmigt und wie weit wird das Haus über die Begrenzungsmauer des Lutherischen Kirchhofes hinausragen?

 

Es antwortet Bürgermeister Dr. Kahle:

 

Für das Anwesen Rübenstein 5 wurde am 05.10.2006 eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Wohnhauses mit 2 Wohnungen erteilt.

Die Gebäudehöhe beträgt am First 12,65 m, bezogen auf das vorhandene Gelände des Grundstückes Rübenstein 5.

Die Begrenzungsmauer des Lutherischen Kirchhofes wird vom First (Giebelspitze des Hauses) in Form von Dreieckflächen wie folgt überragt:

 

1.   um 55 cm im Abstand von 2,45 m zur Begrenzungsmauer,

 

2.   um 60 cm im Abstand von 3,65 m zur Begrenzungsmauer und

 

3.   um 1,55 m - ansteigend auf 1,80 m im Abstand von 7,30 m zur Begrenzungsmauer

 

 

Das zwischenzeitlich rückgebaute Fachwerkhaus hatte gravierende Bauschäden und war bereits seit Jahren nicht mehr bewohnbar. Auf Grundlage eines Sanierungsvertrages mit der Verpflichtung zum Neubaubeginn innerhalb von 3 Jahren wurde die Abbruchmaßnahme mit Einsatz von Städtebaufördermitteln finanziert.

 

Über das Bauvorhaben gab es in der Denkmalbeiratssitzung am 08.05.2007 einen Beschluss zur Reduzierung der Gebäudehöhe um ein Vollgeschoss, so dass die Firsthöhe unterhalb der Mauerkrone des Lutherischen Pfarrhofs bleiben sollte.

 

Nach erneuten Gesprächen über die o. g. Zielvorgabe gegenüber dem Grundstückseigentümer und dessen Architekten gibt es nun Signale, dass eine nur noch 2-geschossige Bauweise denkbar wird.

 

Zwei Zusatzfragen des Stadtverordneten Dr. Fülberth-Sperling (Marburger Linke) werden ebenfalls durch den Bürgermeister beantwortet.

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