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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

29.06.2007 - 4.12 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Roger Pfalz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Inwieweit werden die Ortsbeiräte bei Befreiungen von den Festsetzungen der Bebauungspläne nach § 31 II BauGB angehört?

 

Es antwortet Bürgermeister Dr. Kahle:

 

Die Ortsbeiräte werden bei Anträgen zur Erteilung von Befreiungen von den Festsetzungen der Bebauungspläne nach § 31 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) grundsätzlich von der Bauaufsichtsbehörde um Stellungnahme zu dem jeweiligen Bauvorhaben gebeten.

Unabhängig davon werden die Ortsbeiräte bei im Außenbereich (§ 35 BauGB) geplanten Vorhaben sowie bei Baumaßnahmen, die eine besondere Bedeutung für den Stadtteil haben, um Stellungnahme von der Bauaufsichtsbehörde gebeten.

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