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Ratsinformation
29.06.2007 - 4.12 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Roger Pfalz...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.12
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 29.06.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:07
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Inwieweit
werden die Ortsbeiräte bei Befreiungen von den Festsetzungen der Bebauungspläne
nach § 31 II BauGB angehört?
Es
antwortet Bürgermeister Dr. Kahle:
Die
Ortsbeiräte werden bei Anträgen zur Erteilung von Befreiungen von den
Festsetzungen der Bebauungspläne nach § 31 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
grundsätzlich von der Bauaufsichtsbehörde um Stellungnahme zu dem jeweiligen
Bauvorhaben gebeten.
Unabhängig
davon werden die Ortsbeiräte bei im Außenbereich (§ 35 BauGB) geplanten
Vorhaben sowie bei Baumaßnahmen, die eine besondere Bedeutung für den Stadtteil
haben, um Stellungnahme von der Bauaufsichtsbehörde gebeten.