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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

29.06.2007 - 4.14 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Johanna See...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Für welche Anlieger der Wittelsberger Straße im Stadtteil Moischt werden bei der geplanten Baumaßnahme (Fahrbahnverengung/Querungshilfe) Anliegerkosten entstehen und mit welcher Gesamthöhe dieser Kosten ist gegebenenfalls zu rechnen?

 

Es antwortet Bürgermeister Dr. Kahle:

 

Die in Rede stehenden Maßnahmen umfassen den Verkehrsbereich ab Einmündung Hirtengarten bis ca. 20 m hinter der südlichen Grundstücksgrenze des Kindergartens.

 

Soweit die letztlich ausgeführten Arbeiten einer Beitragspflicht unterliegen, müsste zur Abrechnung ein Abschnitt gebildet werden, der hier durch die einmündenden Verkehrsbereiche „Hirtengarten" und „Kirchstraße (Dorfplatz)" begrenzt wird. Beitragspflichtig wären in diesem Fall alle Grundstücke entlang dieser Strecke, somit die Grundstücke Wittelsberger Straße 2 - 10 auf der westlichen Seite und die Liegenschaften Wittelsberger Straße 1 - 11 sowie Hirtengarten 2 auf der östlichen Seite.

 

Da es sich bei der Wittelsberger Straße um die Ortsdurchfahrt der klassifizierten Kreisstraße 38 handelt, sind die Kosten von etwaigen Fahrbahnveränderungen oder -neuherstellungen nicht beitragspflichtig. Die verbleibenden umlagefähigen Kosten wie z.B. die grundlegende Erneuerung der Gehwege wären nach der Straßenbeitragssatzung der Stadt Marburg abzurechnen.

 

Für den durch den Fachdienst Tiefbau angedachten, jedoch durch den Ortsbeirat Moischt abgelehnten Ausbauvorschlag standen im Haushalt des Jahres 2007 insgesamt 85.000,00 € als Verpflichtungsermächtigung zur Verfügung.

 

Welches Kostenvolumen der inzwischen durch den Ortsbeirat gewünschte Ausbauvorschlag nach sich zieht, ist noch nicht ermittelt. Insofern können hinsichtlich der Höhe etwaiger anstehender Beitragsbelastungen noch keine auch nur halbwegs konkrete Zahlen genannt werden.

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