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Ratsinformation
29.06.2007 - 4.14 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Johanna See...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.14
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 29.06.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:07
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Für
welche Anlieger der Wittelsberger Straße im Stadtteil Moischt werden bei der
geplanten Baumaßnahme (Fahrbahnverengung/Querungshilfe) Anliegerkosten
entstehen und mit welcher Gesamthöhe dieser Kosten ist gegebenenfalls zu
rechnen?
Es
antwortet Bürgermeister Dr. Kahle:
Die
in Rede stehenden Maßnahmen umfassen den Verkehrsbereich ab Einmündung
Hirtengarten bis ca. 20 m hinter der südlichen Grundstücksgrenze des
Kindergartens.
Soweit
die letztlich ausgeführten Arbeiten einer Beitragspflicht unterliegen, müsste
zur Abrechnung ein Abschnitt gebildet werden, der hier durch die einmündenden
Verkehrsbereiche „Hirtengarten" und „Kirchstraße (Dorfplatz)"
begrenzt wird. Beitragspflichtig wären in diesem Fall alle Grundstücke entlang
dieser Strecke, somit die Grundstücke Wittelsberger Straße 2 - 10 auf der
westlichen Seite und die Liegenschaften Wittelsberger Straße 1 - 11 sowie
Hirtengarten 2 auf der östlichen Seite.
Da
es sich bei der Wittelsberger Straße um die Ortsdurchfahrt der klassifizierten
Kreisstraße 38 handelt, sind die Kosten von etwaigen Fahrbahnveränderungen oder
-neuherstellungen nicht beitragspflichtig. Die verbleibenden umlagefähigen
Kosten wie z.B. die grundlegende Erneuerung der Gehwege wären nach der
Straßenbeitragssatzung der Stadt Marburg abzurechnen.
Für
den durch den Fachdienst Tiefbau angedachten, jedoch durch den Ortsbeirat
Moischt abgelehnten Ausbauvorschlag standen im Haushalt des Jahres 2007
insgesamt 85.000,00 € als Verpflichtungsermächtigung zur Verfügung.
Welches
Kostenvolumen der inzwischen durch den Ortsbeirat gewünschte Ausbauvorschlag
nach sich zieht, ist noch nicht ermittelt. Insofern können hinsichtlich der
Höhe etwaiger anstehender Beitragsbelastungen noch keine auch nur halbwegs
konkrete Zahlen genannt werden.
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