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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

29.06.2007 - 4.28 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Philipp Sto...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Trifft es zu, dass das durch die ca. 62.000 Unterschriften eingeleitete Verfahren keine weitergehende rechtliche Konsequenz hat, als das durch die Fraktionen von SPD und Grünen bereits vor Monaten beim Staatsgerichtsgerichtshof eingeleitete Normenkontrollverfahren gegen das Studienbeitragsgesetz?

 

Es antwortet der Oberbürgermeister:

 

SPD und Grüne haben im Februar 2007 gemeinsam Verfassungsklage gegen das hessische Studienbeitragsgesetzes eingereicht. Nun muss der Staatsgerichtshof in Wiesbaden entscheiden, ob die von der Landesregierung geplanten Studiengebühren einer juristischen Überprüfung standhalten. Im Kern geht es um den Artikel 59 der Landesverfassung. (Stichwort: Schulgeldfreiheit)

 

Unabhängig von dieser Verfassungsklage von SPD und Grünen haben hessische Studierende sowie Eltern Unterschriften für eine eigene Klage gesammelt. Rund 70.000 Bürgerinnen und Bürger haben die Verfassungsklage von unten gegen das Studiengebührengesetz unterschrieben. Das sind weit mehr Unterschriften als für die Klage vor dem Staatsgerichtshof nötig. (Rund 43.300 wahlberechtigte Hessen)

 

Für eine juristische Überprüfung des Gesetzes notwendig ist eine solche Volksklage nicht. 

Aber mit dieser Unterschriftenaktion konnten Bürgerinnen und Bürger unmittelbar ihre Meinung zum Ausdruck bringen.

Und die Bürgerinnen und Bürger haben von diesem ihnen zustehenden Grundrecht auch Gebrauch gemacht. Dies ist die erste erfolgreich eingereichte Volksklage in Hessen seit zwei Jahrzehnten. Allein diese Tatsache zeigt, dass die Frage nach „weitergehend rechtlichen Konsequenzen" mehr als überflüssig ist.

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