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Ratsinformation
29.06.2007 - 4.28 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Philipp Sto...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.28
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 29.06.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:07
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Trifft
es zu, dass das durch die ca. 62.000 Unterschriften eingeleitete Verfahren
keine weitergehende rechtliche Konsequenz hat, als das durch die Fraktionen von
SPD und Grünen bereits vor Monaten beim Staatsgerichtsgerichtshof eingeleitete
Normenkontrollverfahren gegen das Studienbeitragsgesetz?
Es
antwortet der Oberbürgermeister:
SPD
und Grüne haben im Februar 2007 gemeinsam Verfassungsklage gegen das hessische
Studienbeitragsgesetzes eingereicht. Nun muss der Staatsgerichtshof in
Wiesbaden entscheiden, ob die von der Landesregierung geplanten Studiengebühren
einer juristischen Überprüfung standhalten. Im Kern geht es um den Artikel 59
der Landesverfassung. (Stichwort: Schulgeldfreiheit)
Unabhängig
von dieser Verfassungsklage von SPD und Grünen haben hessische Studierende
sowie Eltern Unterschriften für eine eigene Klage gesammelt. Rund 70.000
Bürgerinnen und Bürger haben die Verfassungsklage von unten gegen das
Studiengebührengesetz unterschrieben. Das sind weit mehr Unterschriften als für
die Klage vor dem Staatsgerichtshof nötig. (Rund 43.300 wahlberechtigte Hessen)
Für
eine juristische Überprüfung des Gesetzes notwendig ist eine solche Volksklage
nicht.
Aber
mit dieser Unterschriftenaktion konnten Bürgerinnen und Bürger unmittelbar ihre
Meinung zum Ausdruck bringen.
Und
die Bürgerinnen und Bürger haben von diesem ihnen zustehenden Grundrecht auch
Gebrauch gemacht. Dies ist die erste erfolgreich eingereichte Volksklage in
Hessen seit zwei Jahrzehnten. Allein diese Tatsache zeigt, dass die Frage nach
„weitergehend rechtlichen Konsequenzen" mehr als überflüssig ist.
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