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Ratsinformation
17.10.2001 - 5 Bauleitplanung der Stadt Marburg (Schröck, B-Plan...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Mi., 17.10.2001
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Von Frau Sell
wird eine geänderte Beschlussvorlage zu TOP 5 als Tischvorlage verteilt.
Der Bau- und Planungsausschuss,
Liegenschaften empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, folgenden Beschluss
zu fassen:
1. Der
eingeschränkten 2. Offenlage und dem aktualisierten Aufstellungsbeschluss des
Bebauungsplanes Nr. 14/11 der Stadt Marburg, Stadtteil Schröck, für den Bereich
"Das Buchenrot" wird unter den folgenden Grundvoraussetzungen
zugestimmt:
a) Die
derzeit unbefriedigende Situation des Abwassernetzes in Schröck wird einer
dauerhaft zufriedenstellenden Lösung zugeführt. Dies beinhaltet nicht nur die
rechnerisch überstauten Kanalabschnitte, sondern auch das Problem der
Geruchsbelästigung durch die Druckleitung vom Elisabethbrunnen.
b) Der Magistrat veranlasst eine genaue Bedarfsermittlung für Wohnraum in Schröck für die nächsten Jahre. Dabei soll sowohl der Binnenbedarf der heutigen Schröcker Bevölkerung als auch der mögliche Siedlungsdruck durch den 2. Bauabschnitt des Klinikums auf den Lahnbergen berücksichtigt werden. Ziel soll sein, nicht nur die Anzahl der voraussichtlich benötigten Wohneinheiten zu ermitteln, sondern auch eine Prognose über den Bedarf an Infrastruktur abzugeben. (Kindergartenplätze, Kapazität der Grundschule Schröck-Bauerbach, Einkaufsmöglichkeiten).
c) Der
ÖPNV muss bedarfsgerecht ausgeweitet werden.
d) Es
werden keine Vorwegbaugenehmigungen bzw. positiv beschiedene Bauvoranfragen in
Erwartung des Satzungsbeschlusses ausgesprochen.
2. Der
Magistrat der Stadt Marburg legt den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr.
14/11 "Das Buchenrot" erst dann der Stadtverordnetenversammlung zum
Beschluss vor, wenn die o. g. Grundvoraussetzungen a) bis d) erfüllt sind.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
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- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
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