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Ratsinformation
30.08.2007 - 4.24 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Barbara Ack...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.24
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Do., 30.08.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Sind
die Straßen in dem Neubaugebiet „Obere Moischter Straße" so ausgelegt,
dass sie dem Busverkehr standhalten können, wenn nicht, wer kommt für die
Straßenschäden bzw. für die Schäden, die den Anliegern durch den ÖPNV
entstehen, auf?
Es
antwortet Bürgermeister Dr. Kahle:
Die
Straßen im Neubaugebiet "Obere Moischter Straße" sind so ausgelegt,
dass sie einer Schwerverkehrsbelastung standhalten. Allerdings entstehen durch
intensive Befahrung mit Stadtbussen erfahrungsgemäß schneller Straßenschäden,
als in vergleichbaren Straßen, die nicht durch Stadtbuslinien befahren werden.
Daher
erhebt die Stadt bei einem erneuten Ausbau von Anliegerstraßen mit Busverkehr,
der über den normalen Straßenunterhaltungsaufwand hinausgeht, gemäß der
gültigen Straßenbeitragssatzung nur 50 % des beitragsfähigen Aufwandes statt
der 75 %, die sonst in solchen Straßen zu erheben wären.
Zusatzfragen
der Stadtverordneten Heck (CDU) und Meyer (SPD) werden ebenfalls durch den
Bürgermeister und den Oberbürgermeister beantwortet.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
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