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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

30.08.2007 - 4.26 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Roger Pfalz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Ist der Magistrat zum Druck von Wahlwerbung für Landrat Robert Fischbach mit derselben Angabe in der Broschüre ("Druck: Stadt Marburg") zu vergleichbaren Konditionen bereit?

 

Es antwortet der Oberbürgermeister:

 

Ein Druck von direkten Wahlwerbungen für Parteien oder Personen in der stadteigenen Druckerei wird vom Magistrat abgelehnt.

 

Wahlwerbung ist ausschließlich im Sinne eines

 

allgemeinen Aufrufes zur Wahrnehmung des Wahlrechtes

 

vorstellbar und wurde auch so bereits in der Vergangenheit praktiziert.

Der Druck des „Moischter Wochenblattes" ist nicht gleichzusetzen mit dem angefragten Druckauftrag.

Sollte jedoch ein Verein oder Gremium des Stadtteils Wehrda - oder jedes anderen Stadt- bzw. Ortsteils die Unterstützung unserer Druckerei benötigen, so kann eine solche Unterstützung - sofern es die dienstliche Auftragslage zulässt - geleistet werden.

 

Der Aufwand wird unabhängig einer Person oder Institution nach unserem Entgeltverzeichnis berechnet und in Rechnung gestellt.

(Siehe dazu die beschriebene Vorgehensweise der Anfrage „Moischter Wochenblatt")

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