Seiteninhalt
Ratsinformation
30.08.2007 - 4.26 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Roger Pfalz...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.26
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Do., 30.08.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Ist
der Magistrat zum Druck von Wahlwerbung für Landrat Robert Fischbach mit
derselben Angabe in der Broschüre ("Druck: Stadt Marburg") zu
vergleichbaren Konditionen bereit?
Es
antwortet der Oberbürgermeister:
Ein
Druck von direkten Wahlwerbungen für Parteien oder Personen in der stadteigenen
Druckerei wird vom Magistrat abgelehnt.
Wahlwerbung
ist ausschließlich im Sinne eines
allgemeinen Aufrufes zur Wahrnehmung des Wahlrechtes
vorstellbar
und wurde auch so bereits in der Vergangenheit praktiziert.
Der
Druck des „Moischter Wochenblattes" ist nicht gleichzusetzen mit dem
angefragten Druckauftrag.
Sollte
jedoch ein Verein oder Gremium des Stadtteils Wehrda - oder jedes anderen
Stadt- bzw. Ortsteils die Unterstützung unserer Druckerei benötigen, so kann
eine solche Unterstützung - sofern es die dienstliche Auftragslage zulässt -
geleistet werden.
Der
Aufwand wird unabhängig einer Person oder Institution nach unserem
Entgeltverzeichnis berechnet und in Rechnung gestellt.
(Siehe
dazu die beschriebene Vorgehensweise der Anfrage „Moischter Wochenblatt")
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen