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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

30.08.2007 - 4.33 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Ingo Lohse ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wie waren die Entscheidungsabläufe im Genehmigungsverfahren bzgl. der Baugenehmigung unterhalb der Lutherischen Pfarrkirche?

 

Es antwortet Bürgermeister Dr. Kahle:

 

Das ehemals vorhandene Fachwerkgebäude befand sich in einem sehr be­denk­li­chen baulichen Zu­stand, ins­be­son­de­re massive statisch-konstruktive Mängel, gravierende Feuchtigkeitsschäden und un­ak­zep­tab­le De­cken­hö­hen.

Bei einer Ortsbesichtigung am 09.10.2003 kamen Vertreter des Sanierungsbüros, der Unteren Denkmalschutzbehörde (UDSchB) und beteiligte Architekten zu der Feststellung, dass das Gebäude unbewohnbar ist. Ein dem Gebäude vorgelagerter gro­ßer Ge­wöl­be­kel­ler (unter der Mauerbastion) würde durch Neuplanungen nicht tangiert.

 

Im Winter 2003 und Frühjahr 2004 gab es diverse Vorverhandlungen zwischen dem Sanierungsbüro und dem Eigentümer mit dem Ergebnis, dass auf Grundlage eines Sanierungsvertrages mit der Verpflichtung zum Neubaubeginn innerhalb von 3 Jahren die Abbruchmaßnahme mit Einsatz von Städtebaufördermitteln finanziert wurde (Ordnungsmaßnahme, Abbruch musste noch in 2004 erfolgen).

 

Auf dieser zeitlichen Vorgabe erfolgte am 27.07.04 die Einreichung eines Abbruchantrags des Eigentümers, vertreten durch seinen Architekten. Die Einholung einer Zustimmung zum Abbruch erfolgte beim Landesamt für Denkmalpflege (LfDH) am 12.10.04. Die UDSchB erteilte daraufhin am 25.10.04 ihre Zustimmung mit der Bedingung, vor Ausführung des Rückbaus einen Entwurf für eine genehmigungsfähige Neubebauung vorgelegt zu bekommen und zudem bauhistorische Untersuchungen durch das Institut für Bauforschung und Dokumentation beauftragen zu können.

 

Hierfür ging am 20.06.05 eine Bauvoranfrage ein. Nachdem am 31.08.05 ein Ortstermin mit dem Vertreter des LfDH stattfand, wurde zunächst eine 2-geschossige Bebauung präferiert, an einem weiteren Ortstermin am 14.10.05 zwischen LfDH, UDSchB und dem Architekten einigte man sich aus städtebaulichen Gründen auf eine 3-geschossige Entwurfsvariante, allerdings mit einer reduzierten Firsthöhe, die einen Ausgleich in den Gebäudenhöhen im Vergleich zu den Nachbargebäuden Rübenstein 3 und 7 schaffen sollte. Frühere Bedenken des LfDH zur Höhenentwicklung wurden somit zurückgestellt. Auch seitens der Kirche, die als Grundstücksnachbarin an dem Verfahren beteiligt war, wurden keine Bedenken gegen die Gebäudehöhe geltend gemacht.

Auf dieser Basis erfolgte am 07.11.05 die Zustimmung der UDSchB und der Eingang des angepassten Bauantrags am 06.01.06. Als Ergebnis der Bauberatung mit der UDSchB wurden vom Architekten zusätzlich hochwertigere Fassadenelemente (Sandsteinsockel, Farbton Fenster und Putz, Dacheindeckung, Eingangssituation, usw.) gefordert, denen er mit einem Nachtrag nachkam. Die erneute Zustimmung der UDSchB erging somit am 07.02.06. In dieser Phase ist es versäumt worden den Denkmalbeirat einzubinden.

Die endgültige Baugenehmigung verzögerte sich aufgrund langwieriger Verhandlungen über den noch ausstehenden Stellplatznachweis bzw. dessen Ablösung bis zum 05.10.06.

 

Die regelmäßige Abstimmung mit dem LfDH, etliche Revisionen im Entwurfsprozess mit dem Architekten und die städtebauliche Ausformung der Kubatur lassen sich zwar in der Nachbetrachtung als fachlich begründbares Verfahrenergebnis darstellen. Auf Grund der Lage des Baugrundstückes wäre eine Diskussion im Denkmalbeirat aber unabdingbar gewesen.

 

In der Sitzung am 08.05.07 ist der Denkmalbeirat informiert worden; es erfolgte eine Entschuldigung der UDSchB. Über das Bauvorhaben gab es in der Denkmalbeiratssitzung u. a. einen Beschluss zur Reduzierung der Gebäudehöhe um ein Vollgeschoss, so dass die Firsthöhe unterhalb der Mauerkrone des Lutherischen Pfarrhofs bleiben sollte.

In der Junisitzung ist dem Denkmalbeirat mitgeteilt worden, dass Abstimmungen mit dem Bauherrn zur Reduzierung der Gebäudehöhe angestrebt werden und bereits hierzu positive Erklärungen und Signale aufgenommen werden konnten.

In einem weiteren Gespräch am 25.06.07 mit dem Vorsitzenden und der 2. Vorsitzenden, also lange vor der Berichterstattung der Presse und der vermeintlichen Aufdeckung durch ein Mitglied des Denkmalbeirats, wurde das Verfahren inhaltlich aufgearbeitet und bereits Schritte eingeleitet, die empfehlenden Vorgaben des Denkmalbeirats planerisch wie verhandlungstechnisch umzusetzen.

 

Da die Verhandlungen noch andauern, kann derzeit noch keine Aussage zu möglichen Mehraufwendungen durch die Entwurfsänderungen getroffen werden.

 

Höhenangaben:

Die Gebäudehöhe am First beträgt 12,55 m. Die Begrenzungsmauer des Lutherischen Kirchhofs wird vom First (Giebelspitze des Hauses) in Form von Dreiecksflächen wie folgt überragt:

 

1.   um 0,55 m im Abstand von 2,45 m zur Begrenzungsmauer,

2.   um 0,60 m im Abstand von 3,65 m zur Begrenzungsmauer und

3.   um 1,55 m, aufsteigend auf 1,80 m, im Abstand von 7,30 m Begrenzungsmauer.

 

Zwischenzeitlich hat der Unterzeichner zwei Gespräche mit dem Grundstückseigentümer und seinem Architekten geführt. Durch Stellung einer Bauvoranfrage für einen in der Gebäudehöhe reduzierten Baukörper sollen die Voraussetzungen für eine neue Baugenehmigung abgeklärt werden. Die Stadt Marburg hat nach wie vor hohes Interesse an einer baldigen Schließung der Baulücke.

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