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Ratsinformation
20.09.2007 - 12 Verkauf einer Teilfläche des stadteigenen Grund...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Datum:
- Do., 20.09.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:04
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Ellen Fischer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr
Jannasch stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beratung über diesen TOP zu
beenden und die Vorlage zunächst in den Haupt- und Finanzausschuss zu
verweisen.
Abstimmungsergebnis: JA: CDU
(3)
NEIN: SPD
(4), B90/Die Grünen (2), FDP (1)
Enthaltungen: Marburger
Linke (1)
Der Geschäftsordnungsantrag ist daher abgelehnt.
Frau
Schwebel stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Sitzung für 10 Minuten zu
unterbrechen und en beiden finalen Bewerbern, nämlich der Ockershäuser Allee
GbR und der Scheld Objekt Bau GmbH, die Möglichkeit zu einer jeweils
5-Minütigen Vorstellung zu geben.
Abstimmungsergebnis: JA: SPD
(4), B90/Die Grünen (2), FDP (1),
Marburger
Linke (1)
Enthaltungen: CDU
(3)
Die Sitzung
wird daher um 19:30 Uhr unterbrochen. Nach Vorstellung der Konzepte durch die
Herren Thielicke und Szegedi wird die Sitzung um 19:43 Uhr wieder aufgenommen.
Der
Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung,
folgenden Beschluss zu fassen:
Das seitens
der Stadt Marburg zum Verkauf ausgeschriebene Grundstück an der Ockershäuser
Allee (Betriebsgrundstück) in einer Größe von ca. 1918 qm wird an die
„Ockershäuser Allee GbR“ zu einem Kaufpreis von 250,00 €/qm und zu dem zuletzt
vorgestellten Nutzungskonzept veräußert.
Die
Veräußerung erfolgt unter nachstehenden Auflagen:
- Wie
bei allen städtischen Grundstücksverkäufen sind ökologische und
energieeinsparende Kriterien verbindlich vorzugeben. (grundbuchliche
Sicherung)
- Die
Bebauung des Grundstückes muss zwei Jahre nach Abschluss der Grundstücksübertragung
bezugsfertig abgeschlossen sein.
- Wird
die Ockershäuser Allee GbR aufgelöst oder die Verpflichtung für die
Gebäude - vorrangig für behinderte Menschen zur Verfügung zu stehen –
aufgegeben oder werden das Grundstück, Teile des Grundstückes oder wird
von dem auf dem Grundstück realisierten Sonder-/ Wohnungseigentum
verkauft, so ist die Preisdifferenz für die verkauften bzw. nicht mehr
sozial gebundenen Grundstücksteile an die Stadt zurückzuzahlen. Die Differenz
ergibt sich aus der Gegenüberstellung des Kaufangebotes von der Scheld
Objekt Bau GmbH zu dem der Bauherrschaft Ockershäuser Allee GbR (Differenz
von ca. 110 €/qm). Im Falle der Nichtfertigstellung der Gebäude nach
zwei Jahren ist die gesamte Erwerbspreis-Vergütung an die Stadt zur
Rückzahlung fällig.
- Zur
Absicherung der Sozialbindungen des Grundstückes sind die Auflagen im Grundbuch
über die Laufzeit von insgesamt zwanzig Jahren, gerechnet ab der
Bezugsfertigstellung aller Gebäude, dinglich zu sichern.
Abstimmungsergebnis: JA: SPD
(4), B90/Die Grünen (2), FDP (1),
Marburger
Linke (1)
Enthaltungen: CDU
(3)
Aussprache
wird nicht beantragt.
Es
besteht Einvernehmen, dass die Vorlage einschließlich des vom Bau- und
Planungsausschuss, Liegenschaften gefassten Beschlussvorschlags dem Haupt- und
Finanzausschuss zur nächsten Sitzung vorzulegen ist.