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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

20.09.2007 - 2 Antrag der CDU-Fraktion betr. Mobbing unter Jug...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Dr. Weinbach berichtet über die Diskussion im Sozialausschuss und ein dort beschlossener veränderter Antrag des Unterarbeitskreises Prävention wird den Mitgliedern des Schul- und Kulturausschusses zur Kenntnis gegeben.

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Nach einer Diskussion unter Beteiligung von Frau Schäfer, Frau Dr. Röder, Frau Dinnebier und Frau Dr. Weinbach wird dieser Antrag nochmals abgeändert (Änderung im Text unterstrichen) und wie nachfolgend formuliert einstimmig beschlossen:

 

„Der Magistrat wird beauftragt, im Haushaltsjahr 2008 finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, um an einer Schule in der Universitätsstadt Marburg sowie an einem in deren Umfeld gelegenen Kindergarten ein Projekt zur Gewaltprävention einzurichten. Das Projekt soll auf den Grundlagen und Erkenntnissen des von dem Kriminologen Prof. Dr. Dieter Rössner (Marburg) u. a. als wirkungsvoll evaluierten Mehrebenenkonzeptes zur Gewaltprävention an Schulen basieren, dessen ganzheitlicher Ansatz verschiedene Einzelprojekte in sich vereint bzw. miteinander kombiniert und damit ungleich effektiver ist.

 

Die Planung der inhaltlichen und strukturellen Ausgestaltung erfolgt in enger Abstimmung mit den Fachausschüssen des Jugendhilfeausschusses. Diese beinhaltet die Festlegung der Höhe der Mittel sowie das Prozedere der Standort- und Projektauswahl. Die Auswahl sollte unter folgenden Kriterien erfolgen:

Ø      Es besteht ein Problembewusstsein für die Gewaltthematik bei Schule, Kindergarten und beteiligten Institutionen.

Ø      Es besteht eine Kooperationsbereitschaft bei allen Beteiligten.

Ø      Es besteht die Bereitschaft zur Bereitstellung von Ressourcen (Räume, Personal usw.).

Ø      Die im Gesetz verankerte Berücksichtigung der Geschlechterbewusstheit ist bei der Planung und Durchführung angemessen umzusetzen.

Ø      Durch die Verschaltung der verschiedenen Ebenen wird gewährleistet, dass das Projekt im sozialräumlichen Gesamtzusammenhang nachhaltig wirken kann.

Ø      Es besteht die Bereitschaft zur Auswertung der durchgeführten Projekte.

 

Mit allen beteiligten Kooperationspartnern ist eine diesbezügliche Kooperationsvereinbarung zu schließen. Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie sowie der Fachdienst Schule begleiten die Projektplanung der Kooperationspartner/innen. Über die Projekte und deren Wirkung ist den Fachausschüssen nach 6 Monaten zu berichten. So ist gewährleistet, dass die Steuerung der Weiterführung in den Händen aller beteiligter Kooperationspartner/innen (Schule, Kindergarten, Institutionen, öffentlicher Jugendhilfeträger) liegt.“

 

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