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Ratsinformation
20.09.2007 - 2 Antrag der CDU-Fraktion betr. Mobbing unter Jug...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Datum:
- Do., 20.09.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:10
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der CDU-Fraktion
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Nach
einer Diskussion unter Beteiligung von Frau Schäfer, Frau Dr. Röder, Frau
Dinnebier und Frau Dr. Weinbach wird dieser Antrag nochmals abgeändert (Änderung
im Text unterstrichen) und wie nachfolgend formuliert einstimmig beschlossen:
„Der Magistrat wird beauftragt, im Haushaltsjahr 2008
finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, um an einer Schule in der
Universitätsstadt Marburg sowie an einem in deren Umfeld gelegenen Kindergarten
ein Projekt zur Gewaltprävention einzurichten. Das Projekt soll auf den
Grundlagen und Erkenntnissen des von dem Kriminologen Prof. Dr. Dieter Rössner
(Marburg) u. a. als wirkungsvoll evaluierten Mehrebenenkonzeptes zur
Gewaltprävention an Schulen basieren, dessen ganzheitlicher Ansatz verschiedene
Einzelprojekte in sich vereint bzw. miteinander kombiniert und damit ungleich
effektiver ist.
Die Planung der inhaltlichen und strukturellen Ausgestaltung
erfolgt in enger Abstimmung mit den Fachausschüssen des Jugendhilfeausschusses.
Diese beinhaltet die Festlegung der Höhe der Mittel sowie das Prozedere der
Standort- und Projektauswahl. Die Auswahl sollte unter folgenden Kriterien
erfolgen:
Ø Es besteht ein Problembewusstsein
für die Gewaltthematik bei Schule, Kindergarten und beteiligten Institutionen.
Ø Es besteht eine
Kooperationsbereitschaft bei allen Beteiligten.
Ø Es besteht die Bereitschaft zur
Bereitstellung von Ressourcen (Räume, Personal usw.).
Ø Die im Gesetz verankerte
Berücksichtigung der Geschlechterbewusstheit ist bei der Planung und
Durchführung angemessen umzusetzen.
Ø Durch die Verschaltung der
verschiedenen Ebenen wird gewährleistet, dass das Projekt im sozialräumlichen
Gesamtzusammenhang nachhaltig wirken kann.
Ø Es besteht die Bereitschaft zur
Auswertung der durchgeführten Projekte.
Mit allen beteiligten Kooperationspartnern ist eine
diesbezügliche Kooperationsvereinbarung zu schließen. Der Fachbereich Kinder,
Jugend und Familie sowie der Fachdienst Schule begleiten die
Projektplanung der Kooperationspartner/innen. Über die Projekte und deren
Wirkung ist den Fachausschüssen nach 6 Monaten zu berichten. So ist
gewährleistet, dass die Steuerung der Weiterführung in den Händen aller
beteiligter Kooperationspartner/innen (Schule, Kindergarten, Institutionen,
öffentlicher Jugendhilfeträger) liegt.“
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