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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

14.12.2007 - 5 Investitionsprogramm der Universitätsstadt Marb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Für den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Pfalz (CDU). Der Haupt- und Finanzausschuss hat den Haushalt für das Jahr 2008 ausführlich beraten und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich die Zustimmung.

 

Für die heutige Beschlussfassung liegen allen Stadtverordneten folgende Unterlagen vor:

 

1.  Liste der beantragten Einzelabstimmungen

2.  Liste I. - Anträge zum Haushalt 2008, die vom Haupt- und Finanzausschuss zur Annahme empfohlen wurden.

3.  Liste II. - Anträge zum Haushalt 2008, die vom Haupt- und Finanzausschuss zur Ablehnung empfohlen wurden.

4.  Übersicht Investitionsprogramm 2007 bis 2011

5.       Beschlussvorlage Investitionsprogramm der Universitätsstadt Marburg für die Haushaltsjahre 2007 bis 2011, Haushaltssatzung und Stellenplan der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr 2008

 

Wie der Stadtverordnetenvorsteher ausführt orientieren sich die vereinbarten Redezeiten an der auch in den vergangen Jahren praktizierten Regelungen. Es stehen folgende Redezeiten zur Verfügung:

SPD:               45 Minuten

CDU:               44 Minuten

Bündnis 90/Die Grünen:            30 Minuten

Marburger Linke:  23 Minuten

FDP:               20 Minuten

MBL:                18 Minuten

 

Der Stadtverordnetenvorsteher eröffnet die Aussprache. Im Rahmen der Haushaltsdebatte sprechen die Stadtverordneten Becker (SPD), Dr. Wulff (CDU), Weber-Hoffmann (Bündnis 90/Die Grünen), Metz (Marburger Linke), Schwebel (FDP), Ludwig (MBL), Dinnebier (SPD), Gottschlich (CDU), Dr. Therre-Staal (Bündnis 90/Die Grünen), Aab (SPD), Stompfe (CDU), Göttling (Bündnis 90/Die Grünen), Severin (SPD), Pfalz (CDU), Becker (SPD). Für den Magistrat und als Kämmerer spricht Oberbürgermeister Vaupel.

 

Während der Aussprache hat von 19:06 Uhr bis 19:53 Uhr die stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Dorn (Bündnis 90/Die Grünen) die Sitzungsleitung übernommen.

 

Nach der Aussprache folgen die einzelnen Beschlüsse. Zunächst ruft der Stadtverordnetenvorsteher die Liste der beantragten Einzelabstimmungen zur Abstimmung auf.

 

Anträge der CDU-Fraktion – Verwaltungshaushalt

 

43300.700000                        Zuschüsse an verschiedene Träger                        Lebenshilfe Freizeitz.:

                                                + 3.820 €

43300.700000            Zuschüsse an verschiedene Träger            Lebenshilfe FED: + 5.500 €

43900.700000            Zuschüsse an verschiedene Träger SKF + 3.000 €

63000.510000            Laufende Straßenunterhaltung  + 100.000 €

Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen der CDU und MBL, bei Nein-Stimmen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, bei Enthaltung von FDP und Marburger Linken folgenden Beschluss:

 

Die Anträge werden abgelehnt.

 

Anträge CDU-Fraktion – Vermögenshaushalt

 

2110200.950000            Planung Neubau Otto-Ubbelohde-S.            + 50.000 €

Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen der CDU und MBL, bei Nein-Stimmen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, bei Enthaltung von FDP und Marburger Linken folgenden Beschluss:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

5720001.950000            Planungskosten Anbau Hallenbad Wehrda            + 30.000 €

Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit den Stimmen von CDU, Marburger Linken, FPD und MBL, gegen die Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

5810001.966000            Renaturierung Lahnuferparkplätze     - 15.000 €

Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit den Stimmen von CDU, FDL und MBL, gegen die Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Marburger Linken folgenden Beschluss:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

Anträge CDU-Fraktion – Verpflichtungsermächtigungen

 

2110200.950000        Otto-Ubbelohde-Schule + 1.500.000 €

Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit den Stimmen von CDU, FDP, MBL und Marburger Linken, gegen die Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

6600001.962000            Erneuerung Universitätsstraße      + 25.000 €

Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit den Stimmen der CDU, bei Gegenstimmen aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Marburger Linken und bei Enthaltung der MBL-Fraktion folgenden Beschluss:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

Anträge der Marburger Linke – Verwaltungshaushalt

 

12000.573001            Erstellung einer Klimaschutz- und

                        Innovationsstrategie für Marburg            + 150.000 €

Die Stadtverordnetenversammlung fasst bei Ja-Stimmen der Fraktion Marburger Linke, gegen die Stimmen der übrigen Fraktionen folgenden Beschluss:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

20000.579000            Sonstige Sachkosten, Schulmittelfonds        + 300.000 €

Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen der Marburger Linken, gegen die Stimmen der übrigen Fraktionen folgenden Beschluss:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

30000.400000            Kulturprofil 2005 -

                        Marburger Kulturentwicklungsplan            + 2.600.000 €

Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen der Marburger Linken, gegen die Stimmen der übrigen Fraktionen folgenden Beschluss:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

40010.718000            Stadtpass      + 500.000 €

Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen der Marburger Linken, gegen die Stimmen der übrigen Fraktionen folgenden Beschluss:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

90000.003000            Gewerbesteuer            + 5.400.000 €

Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen der Marburger Linken, gegen die Stimmen der übrigen Fraktionen folgenden Beschluss:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

Antrag der FDP-Fraktion

 

Projektstelle eines Streetworkers für Jugendliche,

Umgebung Marktdreieck            30.000 €

Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen der FDP, MBL und der Fraktion Marburger Linke, bei Nein-Stimmen der SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

Antrag der MBL - Verwaltungshaushalt

 

79100/711000            Zuschuss Chemikum            + 5.000 € Mehrbedarf

Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen der CDU, MBL, FDP und Marburger Linken, bei Nein-Stimmen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

Antrag der MBL - Vermögenshaushalt

 

6700001/960000            Straßenbeleuchtung Wiesentalweg Schröck            + 25.000 €

Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen der CDU, MBL, FDP und Marburger Linken, bei Nein-Stimmen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

Abstimmung über die Liste II. der vom Haupt- und Finanzausschuss zur Ablehnung empfohlenen Anträge

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, gegen die Stimmen der CDU, FDP, MBL und Marburger Linken folgenden Beschluss:

 

Die Anträge werden abgelehnt.

 

Abstimmung über die Liste I. der vom Haupt- und Finanzausschuss zur Annahme empfohlenen Anträge

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst gegen die Stimmen der Marburger Linken mit den übrigen Stimmen des Hauses folgenden Beschluss:

 

Die Anträge werden angenommen.

 

Abstimmung über die Gesamtvorlage zum Investitionsprogramm der Universitätsstadt Marburg für die Haushaltsjahre 2007 bis 2011, Haushaltssatzung und Stellenplan der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr 2008

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und MBL, gegen die Stimmen der Fraktion Marburger Linke folgenden Beschluss:

 

I.        gemäß § 101 Abs. 3 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1. April 2005 (GVBl. 2005 I S. 142 ff.) wird das vorgelegte Investitionsprogramm der Stadt Marburg für den Planungszeitraum 2007 bis 2011 mit einem Volumen von 139.552.000 € beschlossen;

II.       der Stellenplan der Universitätsstadt Marburg wird für die allgemeine Verwaltung auf 109,721 Beamten- und 606,009 Beschäftigtenstellen nach TVöD festgesetzt;

III.      aufgrund der §§ 94 ff. HGO wird folgende Haushaltssatzung der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr 2008 beschlossen:

 

Haushaltssatzung

der Universitätsstadt Marburg

für das Haushaltsjahr

2 0 0 8

 

 

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom        01. April 2005 (GVBl. 2005 I S. 142 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2006 (GVBl. 2006 I S. 666), hat die Stadtverordnetenversammlung am 14. Dezember 2007 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 wird im Verwaltungshaushalt

 

 

                        in der Einnahme auf                                      165.443.000 €

                        in der Ausgabe auf                                        165.443.000 €

 

 

und im Vermögenshaushalt

 

 

                        in der Einnahme auf                                      35.974.000 €

                        in der Ausgabe auf                                        35.974.000 €

 

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2008 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf 825.000 € festgesetzt.

 

Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds

 

 

                                    Abteilung A                                                  -

 

                                    Abteilung B                                         825.000 €

 

 

enthalten.

 

Der Gesamtbetrag der Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds, über die im Haushaltsjahr Verträge abgeschlossen werden sollen und die in künftigen Haushaltsjahren zur Auszahlung anstehen, wird auf 2.500.000 € festgesetzt.

 

Die Investitionsfondskredite verteilen sich wie folgt:

 

 

                                    2009                            1.000.000 €

 

                                    2010                            1.000.000

 

                                    2011                               500.000 €

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2008 zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 17.912.000 € festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2008 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 25.000.000 € festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2008 wie folgt festgesetzt:

 

 

1.            Grundsteuer   

a)         für die land- und forst-

                                                wirtschaftlichen Betriebe

                                                (Grundsteuer A) auf                                       280 v. H.

 

                                    b)            für die Grundstücke

                                                (Grundsteuer B) auf                                       330 v. H.

 

2.            Gewerbesteuer auf                                                                400 v. H.

 

 

§ 6

 

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan.

 

 

§ 7

 

Über- und außerplanmäßige Ausgaben

 

Gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 HGO wird dem Haupt- und Finanzausschuss die Zuständigkeit für die Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben in folgenden Fällen übertragen:

 

 

 

 Haushaltsteil

Überschreitung des Haushaltsansatzes  ab

und/oder absoluter Betrag  ab

 

 

 

Verwaltungshaushalt

20 %

10.000 €

 

 

 

Vermögenshaushalt

10 %

100.000 €

 

 

Von den genehmigten Haushaltsüberschreitungen ist der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 100 Abs. 1 letzter Halbsatz HGO Kenntnis zu geben.

 

 

§ 8

 

Sperren

 

Die Haushaltsmittel des Vermögenshaushaltes - Haushaltsansätze, Haushaltsausgabereste und Verpflichtungsermächtigungen - sind in vollem Umfange gesperrt.

 

Freigabe erfolgt durch den Magistrat.

 

Übersteigt der Betrag für ein neues Projekt 500.000 €, ist die Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses einzuholen.

 

Die bisher erteilten Freigaben aus den Vorjahren behalten ihre Gültigkeit.

 

 

§ 9

 

Besondere Bestimmungen zum Stellenplan

 

Die Besetzung von neuen bzw. frei werdenden Stellen wird gesperrt.

 

Eine Freigabe erfolgt durch den Haupt- und Finanzausschuss nach Darlegung der Notwendigkeit der (Wieder-) Besetzung.

 

Die bereits getroffenen Personalentscheidungen behalten ihre Gültigkeit.

 

 

 

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