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Ratsinformation
14.12.2007 - 4.1 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Anni Röhrko...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 14.12.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:05
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wie
gewährleistet der Magistrat im Winter die Verkehrssicherheit für Fußgänger in
dem abschüssigen Bereich zwischen Barfüßerstraße und Hanno-Drechsler-Platz, in
dem kein Handlauf angebracht ist?
Es
antwortet der Oberbürgermeister:
Grundsätzlich
ist die Zuständigkeit für den Winterdienst in der Stadt Marburg durch die
Straßenreinigungssatzung geregelt. Dies trifft auch auf die Augustinergasse und
die Krebsgasse zu, die beide die Barfüßerstraße mit dem Hanno-Drechsler-Platz
verbinden.
Der
satzungsgemäße Winterdienst umfasst für die Grundstückseigentümer die
Verpflichtung, u. a. die Gehwege und Treppen vor ihren Grundstücken von Schnee
freizuhalten und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen. Bei Straßen ohne
Gehwege, ebenso in Fußgängerzonen, erstreckt sich die Verpflichtung auf die
Freihaltung, bzw. Streuung eines Streifens von 2 m Breite vor dem jeweiligen
Grundstück. Die Pflicht zur Verkehrssicherung, bei Schnee- und Eisglätte, geht
somit auf die Grundstückseigentümer über.
Da
es an den Wegen im Bereich des Brunnens auf dem Hanno-Drechsler-Platz nur
einseitig Anlieger gibt, ist hier auf der Seite des Brunnens die Stadt Marburg
winterdienstpflichtig. Der Winterdienst wird in diesem Bereich durch den
Dienstleitungsbetrieb der Stadt Marburg (DBM) durchgeführt.
Die
Einhaltung der Winterdienstpflichten wird in diesem Bereich und im restlichen
Stadtgebiet durch den FD Ordnung und Straßenverkehr kontrolliert.
Eine
weitere Verbesserung der Verkehrssicherheit könnte nur durch zusätzliche
Baumaßnahmen erreicht werden.
Eine
Zusatzfrage der Stadtverordneten Röhrkohl (CDU) wird ebenfalls durch den
Oberbürgermeister beantwortet.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
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