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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

14.12.2007 - 4.12 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Ulrich Seve...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Welche Maßnahmen werden Anspruchsberechtigten im Rahmen des § 10 SGB XII (Aktivierung) seitens des städtischen Sozialamtes angeboten?

 

Es antwortet Stadträtin Dr. Weinbach:

 

Vorab sei darauf hingewiesen, dass der § 10 SGB XII regelt, dass Leistungen nach diesem Buch als Dienstleistung, Geldleistung oder Sachleistung erbracht werden können. Es wird vermutet, dass der Fragesteller den § 11 SGB XII meint.

 

Im Rahmen der Beratung und Unterstützung, Aktivierung gem. § 11 SGB XII erhalten hilfeberechtigte Personen als Leistung des Allgemeinen Sozialen Dienstes im Fachdienst 50 primär Hilfestellungen in praktischen Lebensfragen wie z.B. Hilfen zum Ausfüllen von Anträgen. Darüber hinaus berät der Soziale Dienst auch in Fragen der Tagesstrukturierung, wozu auch  Vernetzung und die Vermittlung in niedrigschwellige Angebote z.B. Freier Träger gehört.

 

Mit dem Projekt „Raus ins Leben" wurde im Rahmen des § 11 SGB XII eine Arbeitsbegleitung für Menschen im SGB XII begonnen. Zur Zeit sind 9 Personen fest eingebunden, weitere 8 befinden sich im Vermittlungsprozess. Die Zahl derjenigen, die im Beratungsprozess sind, ist zunehmend.

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