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Ratsinformation
14.12.2007 - 4.12 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Ulrich Seve...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.12
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 14.12.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:05
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Welche
Maßnahmen werden Anspruchsberechtigten im Rahmen des § 10 SGB XII (Aktivierung)
seitens des städtischen Sozialamtes angeboten?
Es
antwortet Stadträtin Dr. Weinbach:
Vorab
sei darauf hingewiesen, dass der § 10 SGB XII regelt, dass Leistungen nach
diesem Buch als Dienstleistung, Geldleistung oder Sachleistung erbracht werden
können. Es wird vermutet, dass der Fragesteller den § 11 SGB XII meint.
Im
Rahmen der Beratung und Unterstützung, Aktivierung gem. § 11 SGB XII erhalten
hilfeberechtigte Personen als Leistung des Allgemeinen Sozialen Dienstes im
Fachdienst 50 primär Hilfestellungen in praktischen Lebensfragen wie z.B.
Hilfen zum Ausfüllen von Anträgen. Darüber hinaus berät der Soziale Dienst auch
in Fragen der Tagesstrukturierung, wozu auch Vernetzung und die Vermittlung in niedrigschwellige Angebote
z.B. Freier Träger gehört.
Mit
dem Projekt „Raus ins Leben" wurde im Rahmen des § 11 SGB XII eine
Arbeitsbegleitung für Menschen im SGB XII begonnen. Zur Zeit sind 9 Personen
fest eingebunden, weitere 8 befinden sich im Vermittlungsprozess. Die Zahl
derjenigen, die im Beratungsprozess sind, ist zunehmend.