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Ratsinformation
13.03.2008 - 4.5 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Dr. Elke Th...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.5
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Do., 13.03.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:05
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Inwieweit
werden in Schulen rückenfreundliche ergonomisch korrekte Stühle für Schüler und
Lehrer aufgestellt bzw. angeschafft?
Es
antwortet Stadträtin Dr. Weinbach:
Bei
der Beschaffung von Schulmöbeln müssen Tische und Stühle nicht nur bestimmte
sicherheitstechnische Aspekte erfüllen, sondern auch ergonomische Merkmale.
Grundsätzlich werden nur den aktuellen DIN-Normen entsprechende Tische und
Stühle beschafft, die darüber hinaus sicherheitsgeprüft sind.
Die
Tische und Stühle werden den Schulen in verschiedenen Größen zur Verfügung
gestellt, so dass sie der Körpergröße des jeweiligen Schülers/der jeweiligen
Schülerin angepasst werden können.
In
Fachunterrichtsräumen sind häufig höhenverstellbare Stühle vorhanden.
Insbesondere die Rückenlehnen der Stühle sind immer ergonomisch geformt.
Verstärkt wird auch darauf geachtet, dass die Stühle ein dynamisches Sitzen und
unterschiedliche Sitzpositionen erlauben, bzw. fördern.
Das
gilt grundsätzlich auch für Stühle für Lehrer/innen. Bei der Einrichtung von
Lehrerzimmern beispielsweise werden die Stühle in der Regel bemustert, so dass
die Lehrer sich mehrheitlich für den rückenfreundlichsten Stuhl aussprechen
können.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
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- Keine Zusammenstellung
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