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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

15.04.2008 - 12 Antrag der Fraktion Marburger Linke betr. Traue...

Beschluss:
zurückgezogen
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Wortprotokoll

Bürgermeister Dr. Franz Kahle führt aus, die Trauerweide sei Bestandteil einer öffentlichen Gewässerparzelle und somit Bestandteil eines nach § 31 Abs.1 Zif.1 Hessiches Naturschutzgesetzes ( HENatG ) vom 04.12.2006 geschützten Biotops. Laut ihm vorliegenden Informationen der FD 61 Stadtplanung und 67.2 Untere Naturschutzbehörde liegen bezüglich der Trauerweide derzeit keine Anträge oder Anfragen seitens eines Investors vor.

Im Rahmen eines möglichen Baugenehmigungsverfahrens wird der FD 67 dafür Sorge tragen, dass den Belangen des Naturschutzrechtes Rechnung getragen wird. Aktuell seien keine Schäden an dem Baum zu erwarten.

 

 

Die antragstellende Fraktion zieht den Antrag nach diesen Ausführungen zurück.

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