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Ratsinformation
25.04.2008 - 4.5 Kleine Anfrage der Stadtverordnten Dr. Elke The...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.5
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 25.04.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:07
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Kann
der Magistrat überprüfen, wie die Trinkwasserqualität in Marburg ist und
insbesondere, ob medizinische Rückstände nachweisbar sind?
Es
antwortet Bürgermeister Dr. Kahle:
Die
Trinkwasserqualität wird gemäß Trinkwasserverordnung von der Stadtwerke Marburg
GmbH kontinuierlich überprüft und die Einhaltung der Grenzwerte sichergestellt.
Die
Trinkwasserverordnung schreibt die periodische Überprüfung von
mikrobiologischen, Indikator-, betrieblichen und chemischen Parameter vor.
Einen
entsprechenden Auszug aus der Analyse der Trinkwasserqualität ab Wasserwerk
Wehrda vom September 2007 liegt vor.
Der
Gesetzgeber sieht zurzeit keine Veranlassung, und entsprechend liegen auch
keine Durchführungsverordnungen mit Grenzwerten etc. vor, dass die Versorger
das gewonnene Roh- oder Trinkwasser auf medizinische Rückstände untersuchen.
Daher ist eine aussagekräftige Analytik für die Stadtwerke Marburg auch nicht
möglich.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
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