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Ratsinformation
25.04.2008 - 4.11 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Torsten Saw...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.11
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 25.04.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:07
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Berücksichtigt
der Magistrat bei der Planung einer Kinderkrippe am Jugendhaus Connex in
Marbach die Tatsache, dass in der Tallage kein Riegelbau gestattet ist, um die
Frischluftschneise zu erhalten?
Es
antwortet Bürgermeister Dr. Kahle:
In
Nachbarschaft zum Jugendhaus Connex soll parallel zur Brunnenstraße eine
Kinderkrippe errichtet werden. Das gesamte Grundstück ist im rechtskräftigen
Bebauungsplan als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung
„Kindergarten" festgelegt. Es existiert ein Beschluss zur Änderung des
bestehenden Bebauungsplanes mit der Zielsetzung, den inneren Bereich zwischen
Emil-von-Behring-Straße und Bienenweg von weiterer großflächiger Bebauung
freizuhalten, um in erster Linie die hier verlaufende Frischluftschneise nicht
weiter in ihrer Funktion zu behindern.
Eine
Änderung der festgesetzten Gemeinbedarfsfläche im neu aufzustellenden
Bebauungsplan ist nicht vorgesehen. Planungsrechtlich ist daher die Errichtung
einer Kinderkrippe hier möglich, allerdings mit der Maßgabe, dass keine
Barriere für den Kaltluftabfluss entsteht.
Es
wird versucht, die klimatologischen Auswirkungen des Bauvorhabens weitgehend zu
minimieren. So liegt das Grundstück ca. 2 m tiefer als die Brunnenstraße und
die Kinderkrippe wird als eingeschossiger Bau mit Satteldach errichtet. Der
Baukörper tritt zur Brunnenstraße im Wesentlichen mit der geneigten Dachfläche
in Erscheinung, so dass hier eine im Vergleich zur Höhe der bestehenden
Nachbargebäude untergeordnete Bebauung entsteht. Städtebaulich ist die Lage des
Gebäudes an der Brunnenstraße sinnvoll, um nutzbare Freiflächen zwischen den
beiden Gebäuden zu erhalten und keine Bebauung des inneren Grünzuges zwischen
Emil-von-Behring-Straße und Bienenweg zu forcieren.
Letztendlich
muss die Notwendigkeit zur Bereitstellung benötigter Betreuungsplätze für
Kleinkinder mit den möglicherweise eintretenden Beeinträchtigungen der
Klimafunktion abgewogen werden.
Zusatzfragen
der Stadtverordneten Schwebel (FDP), Gottschlich (CDU) und Sawalies (FDP)
werden ebenfalls durch den Bürgermeister beantwortet.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
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