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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

25.04.2008 - 4.17 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Prof. Dr. G...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Welche Verpflichtung haben Hauseigentümer, dass Schneewächten von straßenseitig liegenden Dächern entfernt werden, damit keine Gefahr für die Nutzer der Straßen und Gehwege besteht, und wie wird ggf. deren Einhaltung durch die Stadtverwaltung kontrolliert?

 

Es antwortet der Oberbürgermeister:

 

Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherheitspflicht ist der Hauseigentümer auch für Gefahren verantwortlich, die durch Schnee auf Dächern entstehen.

 

Stellt die Ordnungspolizei eine solche Gefahrensituation fest bzw. erhalten wir die Information von Dritten, erfolgt umgehend eine Aufforderung an die verantwortliche Person.

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