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Ratsinformation
25.04.2008 - 4.17 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Prof. Dr. G...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.17
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 25.04.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:07
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Welche Verpflichtung haben Hauseigentümer, dass
Schneewächten von straßenseitig liegenden Dächern entfernt werden, damit keine
Gefahr für die Nutzer der Straßen und Gehwege besteht, und wie wird ggf. deren
Einhaltung durch die Stadtverwaltung kontrolliert?
Es
antwortet der Oberbürgermeister:
Im Rahmen
der allgemeinen Verkehrssicherheitspflicht ist der Hauseigentümer auch für
Gefahren verantwortlich, die durch Schnee auf Dächern entstehen.
Stellt
die Ordnungspolizei eine solche Gefahrensituation fest bzw. erhalten wir die
Information von Dritten, erfolgt umgehend eine Aufforderung an die
verantwortliche Person.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen