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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

30.05.2008 - 11.7 Antrag der CDU-Fraktion betr. Schutz der Bevöl...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

 

 

 

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Für den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Pfalz (CDU). Der Antrag ist gemeinsam mit einem Änderungsantrag von der SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Haupt- und Finanzausschuss beraten worden. Der Ausschuss hat beide Anträge jedoch in den Ältestenrat überwiesen. Aussprache wurde angemeldet.

 

Der amtierende stellvertretende Stadtverordnetenvorsteher Dr. Wulff (CDU) weist daraufhin, dass ein Änderungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen aus dem Haupt- und Finanzausschuss heute allen Stadtverordneten in gedruckter Fassung vorliegt. Der Stadtverordnete Ludwig (MBL) bemerkt in diesem Zusammenhang, dass der Ältestenrat nicht als Fachausschuss anzusehen ist. Dazu erklärt der Stadtverordnetenvorsteher, der Ältestenrat sei vom Haupt- und Finanzausschuss lediglich beauftragt worden, eine einvernehmliche Lösung in der Sache herbeizuführen.

 

Im Rahmen der Beratung sprechen die Stadtverordneten Stompfe (CDU), Hussein (SPD), Prof. Dr. Dingeldein (FDP), Metz (Marburger Linke), Pfalz (CDU) und Dorn (Bündnis 90/Die Grünen).

 

Der Stadtverordnete Jannasch (CDU) beantragt, den Redebeitrag des Stadtverordneten Hussein vom Tonband abzuschreiben.

 

Anschließend unterbricht der Stadtverordnetenvorsteher die Sitzung von 20:55 Uhr bis 20:59 Uhr zur Beratung zwischen den Fraktionen. Nach Fortsetzung der Sitzung wird auch die Aussprache fortgesetzt. Es sprechen die Stadtverordneten Stompfe (CDU), Sawalies (FDP) und Dorn (Bündnis 90/Die Grünen).

 

Nachstehend der Änderungsantrag SPD / Bündnis 90/Die Grünen betr. Schutz der Bevölkerung in Tibet:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.        Die Menschenrechte sind universell und unteilbar. Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen am 10.12.1948 ist ein bedeutsames Schriftdokument der Menschheitsgeschichte. Erstmal wurden die Menschenrechte als allgemein, also universell gültige und als unteilbare Rechte aller Menschen der Welt postuliert.

 

2.        Die Menschenrechte sind ein zentraler Maßstab des politischen Denkens und Handelns geworden, an ihnen orientiert sich auch die inhaltliche Ausgestaltung des Friedens in den Konfliktregionen der Welt. Ihre Gültigkeit reicht von der internationalen Ebene bis zur lokalen. Sie sind also auch Grundlage für die kritische Betrachtung von Menschenrechtsverletzungen, mit denen sich von Zeit zu Zeit auch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Marburg befasst.

 

3.        Mit großer Sorge beobachten die Marburger Stadtverordneten die Entwicklung in vielen Gebieten unserer Erde, in denen Menschenrechte verachtet und mit Füßen getreten werden. Hier seien die Region Tibet, das von einer Naturkatastrophe heimgesuchte Myanmar, die palästinensischen Gebiete, die kurdischen Gebiete und Guantanamo exemplarisch genannt.

 

4.        Die Einflussmöglichkeiten der Stadtverordnetenversammlung auf die Herstellung von menschenwürdigen Lebensbedingungen der betroffenen Menschen sind begrenzt: sie reichen von der zur Verfügungstellung von Geldsummen für humanitäre Hilfen bis zu Bildungsprojekten zu Fragen und Problemen der Sicherung der Menschenrechte.

 

5.        Es soll geprüft werden, ob eine „Förder-Mitgliedschaft“ bei „amnesty international“ ein geeigneter Beitrag der Stadt zur Friedenssicherung sein kann.

 

6.        Gemäß der Forderung der Kultusminister der Länder sollten die Menschenrechte und ihre Einhaltung umfassend an Marburger Schulen unterrichtet werden, aber auch Gegenstand der Erwachsenenbildung sein.

 

7.        Um zu verhindern, dass die Kritik an und das Engagement gegen Menschenrechtsverletzungen im Kontext der Kommunalpolitik öffentlich in parteipolitische Auseinandersetzungen hineingezogen wird, beschließt die Stadtverordnetenversammlung, dass städtische Maßnahmen gegen Menschenrechtsverletzungen im Ältestenrat beraten und beschlossen werden sollen.

 

Zu diesem Änderungsantrag SPD / Bündnis 90/Die Grünen legt die CDU-Fraktion folgende ergänzende Formulierung zu Ziffer 7. des Beschlusstenors vor:

 

Darüber hinaus wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass internationale Themen, insbesondere im Hinblick auf Menschenrechtsverletzungen, in der Stadtverordnetenversammlung behandelt werden sollen.

 

Weiterhin hat die Stadtverordnete Dorn (Bündnis 90/Die Grünen) folgenden geänderten Antragstext zu Ziffer 7. vorgetragen:

 

7.    Um zu verhindern, dass die Kritik an und das Engagement gegen Menschenrechtsverletzungen im Kontext der Kommunalpolitik öffentlich in parteipolitische Auseinandersetzungen hineingezogen wird, beschließt die Stadtverordnetenversammlung, dass konkrete finanzielle Hilfsmaßnahmen gegen Menschenrechtsverletzungen im Ältestenrat beraten und im Stadtparlament beschlossen werden sollen.

 

Nach Abschluss der Debatte lässt der Stadtverordnetenvorsteher über die einzelnen vorgetragenen Antragsteile jeweils separat abstimmen.

 

Beschlussfassung über die ergänzende Antragsformulierung zu Ziffer 7. des Änderungsantrages SPD / Bündnis 90/Die Grünen, vorgelegt von der CDU-Fraktion:

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen der CDU-Fraktion und bei Nein-Stimmen der übrigen Stadtverordneten folgenden Beschluss:

 

Der ergänzende Antragstext der CDU-Fraktion zu Ziffer 7. der Änderungsantrages SPD / Bündnis 90/Die Grünen wird abgelehnt.

 

Beschlussfassung über die Ziffern 1. - 7. Änderungsantrages SPD / Bündnis 90/Die Grünen:

 

Zu Ziffer 1.:

Die Stadtverordnetenversammlung fasst bei Enthaltung der MBL-Fraktion mit den übrigen Stimmen des Hauses folgenden Beschluss:

 

1.    Die Menschenrechte sind universell und unteilbar. Die allgemeine Erklärung der        Menschenrechte durch die Vereinten Nationen am 10.12.1948 ist ein bedeutsames        Schriftdokument der Menschheitsgeschichte. Erstmal wurden die Menschenrechte    als allgemein, also universell gültige und als unteilbare Rechte aller Menschen der      Welt postuliert.

 

Zu Ziffer 2.:

Die Stadtverordnetenversammlung fasst bei Enthaltung der MBL-Fraktion mit den übrigen Stimmen des Hauses folgenden Beschluss:

 

2.        Die Menschenrechte sind ein zentraler Maßstab des politischen Denkens und Handelns geworden, an ihnen orientiert sich auch die inhaltliche Ausgestaltung des Friedens in den Konfliktregionen der Welt. Ihre Gültigkeit reicht von der internationalen Ebene bis zur lokalen. Sie sind also auch Grundlage für die kritische Betrachtung von Menschenrechtsverletzungen, mit denen sich von Zeit zu Zeit auch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Marburg befasst.

 

Zu Ziffer 3.:

Die Stadtverordnetenversammlung fasst bei Enthaltung der MBL-Fraktion mit den übrigen Stimmen des Hauses folgenden Beschluss:

 

3.    Mit großer Sorge beobachten die Marburger Stadtverordneten die Entwicklung in vielen Gebieten unserer Erde, in denen Menschenrechte verachtet und mit Füßen getreten werden. Hier seien die Region Tibet, das von einer Naturkatastrophe heimgesuchte Myanmar, die palästinensischen Gebiete, die kurdischen Gebiete und Guantanamo exemplarisch genannt.

 

Zu Ziffer 4.:

Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen aus der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Marburger Linken bei Nein-Stimmen der CDU, FDP und MBL folgenden Beschluss:

 

4.        Die Einflussmöglichkeiten der Stadtverordnetenversammlung auf die Herstellung von menschenwürdigen Lebensbedingungen der betroffenen Menschen sind begrenzt: sie reichen von der zur Verfügungstellung von Geldsummen für humanitäre Hilfen bis zu Bildungsprojekten zu Fragen und Problemen der Sicherung der Menschenrechte.

 

Zu Ziffer 5.:

Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen aus der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Marburger Linken bei Nein-Stimmen der CDU, FDP und MBL folgenden Beschluss:

 

5.    Es soll geprüft werden, ob eine „Förder-Mitgliedschaft“ bei „amnesty international“ ein geeigneter Beitrag der Stadt zur Friedenssicherung sein kann.

 

Zu Ziffer 6.:

Die Stadtverordnetenversammlung fasst bei Enthaltung der MBL-Fraktion mit den übrigen Stimmen des Hauses folgenden Beschluss:

 

6.    Gemäß der Forderung der Kultusminister der Länder sollten die Menschenrechte    und ihre Einhaltung umfassend an Marburger Schulen unterrichtet werden, aber        auch Gegenstand der Erwachsenenbildung sein.

 

Zu Ziffer 7.:

Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit den Stimmen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Marburger Linken, gegen die Stimmen der CDU und der FDP, bei Enthaltung der MBL-Fraktion folgenden Beschluss:

 

7.    Um zu verhindern, dass die Kritik an und das Engagement gegen Menschenrechtsverletzungen im Kontext der Kommunalpolitik öffentlich in parteipolitische Auseinandersetzungen hineingezogen wird, beschließt die Stadtverordnetenversammlung, dass konkrete finanzielle Hilfsmaßnahmen gegen Menschenrechtsverletzungen im Ältestenrat beraten und im Stadtparlament beschlossen werden sollen.

 

Beschlussfassung über den ursprünglichen Antrag der CDU-Fraktion betr. Schutz der Bevölkerung in Tibet:

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen der CDU, FDP und MBL, bei Enthaltung der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Marburger Linken folgenden Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.    Die Stadtverordnetenversammlung beobachtet mit großer Sorge die Entwicklung in den chinesischen Provinzen und insbesondere in der Region Tibet und spricht der tibetischen Bevölkerung ihre Solidarität und Unterstützung aus.

 

2.    Zum Schutz der tibetischen Bevölkerung verlangt die Marburger Stadtverordnetenversammlung von der Chinesischen Regierung die unverzügliche Öffnung der Region Tibet für ausländische Journalisten, die Respektierung der religiösen Stätten und die rechtsstaatliche Behandlung aller Verhafteten.

 

3.    Die Stadtverordnetenversammlung erwartet von beiden Seiten die Bereitschaft zu Kompromissen, um die seit einem halben Jahrhundert schwelende Auseinandersetzung im Interesse der Menschen friedlich zu beenden.

 

4.    Die Magistrat wird gebeten, den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung        schriftlich der Chinesischen Botschaft in Berlin mitzuteilen.

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