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Ratsinformation
30.05.2008 - 11.7 Antrag der CDU-Fraktion betr. Schutz der Bevöl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.7
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 30.05.2008
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:08
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der CDU-Fraktion
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Für
den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Pfalz
(CDU). Der Antrag ist gemeinsam mit einem Änderungsantrag von der SPD und
Bündnis 90/Die Grünen im Haupt- und Finanzausschuss beraten worden. Der
Ausschuss hat beide Anträge jedoch in den Ältestenrat überwiesen. Aussprache
wurde angemeldet.
Der
amtierende stellvertretende Stadtverordnetenvorsteher Dr. Wulff (CDU) weist
daraufhin, dass ein Änderungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen aus dem
Haupt- und Finanzausschuss heute allen Stadtverordneten in gedruckter Fassung
vorliegt. Der Stadtverordnete Ludwig (MBL) bemerkt in diesem Zusammenhang, dass
der Ältestenrat nicht als Fachausschuss anzusehen ist. Dazu erklärt der
Stadtverordnetenvorsteher, der Ältestenrat sei vom Haupt- und Finanzausschuss
lediglich beauftragt worden, eine einvernehmliche Lösung in der Sache
herbeizuführen.
Im
Rahmen der Beratung sprechen die Stadtverordneten Stompfe (CDU), Hussein (SPD),
Prof. Dr. Dingeldein (FDP), Metz (Marburger Linke), Pfalz (CDU) und Dorn
(Bündnis 90/Die Grünen).
Der
Stadtverordnete Jannasch (CDU) beantragt, den Redebeitrag des Stadtverordneten
Hussein vom Tonband abzuschreiben.
Anschließend
unterbricht der Stadtverordnetenvorsteher die Sitzung von 20:55 Uhr bis 20:59
Uhr zur Beratung zwischen den Fraktionen. Nach Fortsetzung der Sitzung wird
auch die Aussprache fortgesetzt. Es sprechen die Stadtverordneten Stompfe
(CDU), Sawalies (FDP) und Dorn (Bündnis 90/Die Grünen).
Nachstehend
der Änderungsantrag SPD / Bündnis 90/Die Grünen betr. Schutz der Bevölkerung in
Tibet:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Die
Menschenrechte sind universell und unteilbar. Die allgemeine Erklärung der
Menschenrechte durch die Vereinten Nationen am 10.12.1948 ist ein bedeutsames
Schriftdokument der Menschheitsgeschichte. Erstmal wurden die Menschenrechte
als allgemein, also universell gültige und als unteilbare Rechte aller Menschen
der Welt postuliert.
2.
Die
Menschenrechte sind ein zentraler Maßstab des politischen Denkens und Handelns
geworden, an ihnen orientiert sich auch die inhaltliche Ausgestaltung des
Friedens in den Konfliktregionen der Welt. Ihre Gültigkeit reicht von der
internationalen Ebene bis zur lokalen. Sie sind also auch Grundlage für die
kritische Betrachtung von Menschenrechtsverletzungen, mit denen sich von Zeit
zu Zeit auch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Marburg befasst.
3.
Mit
großer Sorge beobachten die Marburger Stadtverordneten die Entwicklung in
vielen Gebieten unserer Erde, in denen Menschenrechte verachtet und mit Füßen
getreten werden. Hier seien die Region Tibet, das von einer Naturkatastrophe
heimgesuchte Myanmar, die palästinensischen Gebiete, die kurdischen Gebiete und
Guantanamo exemplarisch genannt.
4.
Die
Einflussmöglichkeiten der Stadtverordnetenversammlung auf die Herstellung von
menschenwürdigen Lebensbedingungen der betroffenen Menschen sind begrenzt: sie
reichen von der zur Verfügungstellung von Geldsummen für humanitäre Hilfen bis
zu Bildungsprojekten zu Fragen und Problemen der Sicherung der Menschenrechte.
5.
Es
soll geprüft werden, ob eine „Förder-Mitgliedschaft“ bei „amnesty
international“ ein geeigneter Beitrag der Stadt zur Friedenssicherung sein
kann.
6.
Gemäß
der Forderung der Kultusminister der Länder sollten die Menschenrechte und ihre
Einhaltung umfassend an Marburger Schulen unterrichtet werden, aber auch
Gegenstand der Erwachsenenbildung sein.
7.
Um zu
verhindern, dass die Kritik an und das Engagement gegen
Menschenrechtsverletzungen im Kontext der Kommunalpolitik öffentlich in
parteipolitische Auseinandersetzungen hineingezogen wird, beschließt die
Stadtverordnetenversammlung, dass städtische Maßnahmen gegen
Menschenrechtsverletzungen im Ältestenrat beraten und beschlossen werden
sollen.
Zu
diesem Änderungsantrag SPD / Bündnis 90/Die Grünen legt die CDU-Fraktion
folgende ergänzende Formulierung zu Ziffer 7. des Beschlusstenors vor:
Darüber
hinaus wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass internationale Themen,
insbesondere im Hinblick auf Menschenrechtsverletzungen, in der
Stadtverordnetenversammlung behandelt werden sollen.
Weiterhin
hat die Stadtverordnete Dorn (Bündnis 90/Die Grünen) folgenden geänderten
Antragstext zu Ziffer 7. vorgetragen:
7. Um zu verhindern, dass die
Kritik an und das Engagement gegen Menschenrechtsverletzungen im Kontext der
Kommunalpolitik öffentlich in parteipolitische Auseinandersetzungen hineingezogen
wird, beschließt die Stadtverordnetenversammlung, dass konkrete finanzielle
Hilfsmaßnahmen gegen Menschenrechtsverletzungen im Ältestenrat beraten und im
Stadtparlament beschlossen werden sollen.
Nach
Abschluss der Debatte lässt der Stadtverordnetenvorsteher über die einzelnen
vorgetragenen Antragsteile jeweils separat abstimmen.
Beschlussfassung
über die ergänzende Antragsformulierung zu Ziffer 7. des Änderungsantrages SPD
/ Bündnis 90/Die Grünen, vorgelegt von der CDU-Fraktion:
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen der CDU-Fraktion und bei
Nein-Stimmen der übrigen Stadtverordneten folgenden Beschluss:
Der
ergänzende Antragstext der CDU-Fraktion zu Ziffer 7. der Änderungsantrages SPD
/ Bündnis 90/Die Grünen wird abgelehnt.
Beschlussfassung
über die Ziffern 1. - 7. Änderungsantrages SPD / Bündnis 90/Die Grünen:
Zu
Ziffer 1.:
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst bei Enthaltung der MBL-Fraktion mit den
übrigen Stimmen des Hauses folgenden Beschluss:
1. Die
Menschenrechte sind universell und unteilbar. Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte
durch die Vereinten Nationen am 10.12.1948 ist ein bedeutsames Schriftdokument
der Menschheitsgeschichte. Erstmal wurden die Menschenrechte als allgemein, also universell gültige
und als unteilbare Rechte aller Menschen der Welt
postuliert.
Zu
Ziffer 2.:
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst bei Enthaltung der MBL-Fraktion mit den
übrigen Stimmen des Hauses folgenden Beschluss:
2.
Die
Menschenrechte sind ein zentraler Maßstab des politischen Denkens und Handelns
geworden, an ihnen orientiert sich auch die inhaltliche Ausgestaltung des
Friedens in den Konfliktregionen der Welt. Ihre Gültigkeit reicht von der
internationalen Ebene bis zur lokalen. Sie sind also auch Grundlage für die
kritische Betrachtung von Menschenrechtsverletzungen, mit denen sich von Zeit
zu Zeit auch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Marburg befasst.
Zu
Ziffer 3.:
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst bei Enthaltung der MBL-Fraktion mit den übrigen
Stimmen des Hauses folgenden Beschluss:
3. Mit großer Sorge beobachten die
Marburger Stadtverordneten die Entwicklung in vielen Gebieten unserer Erde, in
denen Menschenrechte verachtet und mit Füßen getreten werden. Hier seien die
Region Tibet, das von einer Naturkatastrophe heimgesuchte Myanmar, die
palästinensischen Gebiete, die kurdischen Gebiete und Guantanamo exemplarisch
genannt.
Zu
Ziffer 4.:
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen aus der SPD, Bündnis 90/Die
Grünen und Marburger Linken bei Nein-Stimmen der CDU, FDP und MBL folgenden
Beschluss:
4.
Die
Einflussmöglichkeiten der Stadtverordnetenversammlung auf die Herstellung von
menschenwürdigen Lebensbedingungen der betroffenen Menschen sind begrenzt: sie
reichen von der zur Verfügungstellung von Geldsummen für humanitäre Hilfen bis
zu Bildungsprojekten zu Fragen und Problemen der Sicherung der Menschenrechte.
Zu
Ziffer 5.:
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen aus der SPD, Bündnis 90/Die
Grünen und Marburger Linken bei Nein-Stimmen der CDU, FDP und MBL folgenden
Beschluss:
5.
Es soll geprüft werden, ob
eine „Förder-Mitgliedschaft“ bei „amnesty international“ ein geeigneter Beitrag
der Stadt zur Friedenssicherung sein kann.
Zu
Ziffer 6.:
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst bei Enthaltung der MBL-Fraktion mit den
übrigen Stimmen des Hauses folgenden Beschluss:
6. Gemäß
der Forderung der Kultusminister der Länder sollten die Menschenrechte und ihre Einhaltung umfassend an
Marburger Schulen unterrichtet werden, aber auch
Gegenstand der Erwachsenenbildung sein.
Zu
Ziffer 7.:
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst mit den Stimmen der SPD, Bündnis 90/Die
Grünen und Marburger Linken, gegen die Stimmen der CDU und der FDP, bei
Enthaltung der MBL-Fraktion folgenden Beschluss:
7. Um zu verhindern, dass die
Kritik an und das Engagement gegen Menschenrechtsverletzungen im Kontext der
Kommunalpolitik öffentlich in parteipolitische Auseinandersetzungen
hineingezogen wird, beschließt die Stadtverordnetenversammlung, dass konkrete
finanzielle Hilfsmaßnahmen gegen Menschenrechtsverletzungen im Ältestenrat
beraten und im Stadtparlament beschlossen werden sollen.
Beschlussfassung
über den ursprünglichen Antrag der CDU-Fraktion betr. Schutz der Bevölkerung in
Tibet:
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen der CDU, FDP und MBL, bei
Enthaltung der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Marburger Linken folgenden
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
1. Die
Stadtverordnetenversammlung beobachtet mit großer Sorge die Entwicklung in den
chinesischen Provinzen und insbesondere in der Region Tibet und spricht der
tibetischen Bevölkerung ihre Solidarität und Unterstützung aus.
2. Zum
Schutz der tibetischen Bevölkerung verlangt die Marburger
Stadtverordnetenversammlung von der Chinesischen Regierung die unverzügliche
Öffnung der Region Tibet für ausländische Journalisten, die Respektierung der
religiösen Stätten und die rechtsstaatliche Behandlung aller Verhafteten.
3. Die
Stadtverordnetenversammlung erwartet von beiden Seiten die Bereitschaft zu
Kompromissen, um die seit einem halben Jahrhundert schwelende
Auseinandersetzung im Interesse der Menschen friedlich zu beenden.
4. Die
Magistrat wird gebeten, den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung schriftlich
der Chinesischen Botschaft in Berlin mitzuteilen.
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