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Ratsinformation
10.06.2008 - 10 Antrag der CDU-Fraktion betr. Maßnahmen zum eff...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Di., 10.06.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der CDU-Fraktion
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
- Beschluss:
- geändert beschlossen
In der
Diskussion des Antragstextes wird dieser wie folgt geändert:
(Änderungen
sind fett und kursiv gekennzeichnet)
- Der Magistrat wird aufgefordert
darauf hinzuwirken, dass
a)
solare
Aspekte bereits im Entwurfsstadium von Bebauungsplänen berücksichtigt werden,
b)
bei
der Aufstellung von Bebauungsplänen frühzeitig Energiekonzepte zu erstellen
sind, sofern in einer ersten Grobabschätzung verschiedene Versorgungsvarianten
als prüfenswert erachtet werden,
c)
die
Bauherren bei der verbindlichen Bauleitplanung grundsätzlich im Rahmen von
städtebaulichen Verträgen zur Umsetzung der umweltverträglichsten Variante des
Energiekonzeptes verpflichtet werden, sofern diese wirtschaftlich mindestens
gleichwertig oder nur unwesentlich teurer (max. 10 Prozent) gegenüber einer
definierten Basisvariante ist,
d)
die
Käufer von städtischen Baugrundstücken (dies soll auch Grundstücksverkäufe der
SEG betreffen) in Bebauungsplangebieten, insofern es möglich ist, im
Kaufvertrag ebenfalls zur Umsetzung des Ergebnisses des Energiekonzeptes
verpflichtet werden, sofern dies rechtlich möglich ist,
e)
Käufer
von städtischen Baugrundstücken einen finanziellen Bonus erhalten, falls sie
eine solarthermische Anlage installieren (siehe Erläuterungen),
f)
dass
Bauwillige von Passivhäusern bei einem möglichen Erwerb städtischer Grundstücke
bei gleicher Angebotshöhe bei der Vergabe bevorzugt werden sofern dies
rechtlich möglich ist,
g)
dass Bauwillige nach Realisierung des Passivhauses einen finanziellen Bonus erhalten.
Diese Bonus sollte bei Einfamilienhäusern zwischen 3.000 – 4.000 €, und für
Mehrfamilienhäusern zwischen 5.000 – 6.000 € liegen (diese Zahlen sind
eine unverbindliche Richtlinie).
- Der Magistrat wird gebeten
hinsichtlich der Punkte 1.a. bis 1.c. zu prüfen, inwieweit ähnliche
Maßnahmen auch bei bereits bestehenden Bebauungsplänen umgesetzt werden
können.
- Aufgrund der Tatsache, dass
sich die Umsetzung der oben genannten Maßnahmen finanziell und personell
auf dem städtischen Haushalt auswirken wird, wird der Magistrat gebeten,
eine Schätzung hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen vorzulegen.
Die
Abstimmung über den Antrag erfolgt in Einzelpunkten:
1 a) einstimmig
angenommen
1 b) einstimmig
angenommen
1 c) einstimmig
angenommen
1 d) einstimmig
angenommen
1 e) mit 3 Ja Stimmen (CDU)
gegen 8 Nein-Stimmen der übrigen Fraktionen abgelehnt
1 f)) einstimmig
angenommen
1 g) mit 3 Ja-Stimmen
(CDU) gegen 8 Nein-Stimmen der übrigen Fraktionen abgelehnt
2 einstimmig
angenommen
3 mit
3 Ja-Stimmen (CDU) gegen 8 Nein-Stimmen der übrigen Fraktionen abgelehnt
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