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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

12.06.2008 - 22 Antrag der CDU-Fraktion betr. Maßnahmen zum eff...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Auch hier wurde in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Verkehr am 10.06.2008 eine geänderte Fassung eingebracht und beschlossen.

 

Es besteht Einvernehmen, hier diese geänderte Fassung ebenfalls zur Abstimmung zu stellen. Die Beschlussfassung über die einzelnen Punkte erfolgt in Einzelabstimmung.

 

 

Die geänderte Fassung des Antrages lautet nunmehr wie folgt:

 

1.  Der Magistrat wird aufgefordert darauf hinzuwirken, dass

 

a)      solare Aspekte bereits im Entwurfsstadium von Bebauungsplänen berücksichtigt werden,

 

b)      bei der Aufstellung von Bebauungsplänen frühzeitig Energiekonzepte zu erstellen sind, sofern in einer ersten Grobabschätzung verschiedene Versorgungsvarianten als prüfenswert erachtet werden,

 

c)      die Bauherren bei der verbindlichen Bauleitplanung grundsätzlich im Rahmen von städtebaulichen Verträgen zur Umsetzung der umweltverträglichsten Variante des Energiekonzeptes verpflichtet werden, sofern diese wirtschaftlich mindestens gleichwertig oder nur unwesentlich teurer (max. 10 Prozent) gegenüber einer definierten Basisvariante ist,

 

d)      die Käufer von städtischen Baugrundstücken (dies soll auch Grundstücksverkäufe der SEG betreffen) in Bebauungsplangebieten, insofern es möglich ist, im Kaufvertrag ebenfalls zur Umsetzung des Ergebnisses des Energiekonzeptes verpflichtet werden, sofern dies rechtlich möglich ist,

 

e)      Käufer von städtischen Baugrundstücken einen finanziellen Bonus erhalten, falls sie eine solarthermische Anlage installieren (siehe Erläuterungen),

 

f)       dass Bauwillige von Passivhäusern bei einem möglichen Erwerb städtischer Grundstücke bei gleicher Angebotshöhe bei der Vergabe bevorzugt werden sofern dies rechtlich möglich ist,

 

g)      dass Bauwillige nach Realisierung des Passivhauses einen finanziellen Bonus erhalten. Dieser Bonus sollte bei Einfamilienhäusern zwischen 3.000 – 4.000 €, und für Mehrfamilienhäusern zwischen 5.000 – 6.000 € liegen (diese Zahlen sind eine unverbindliche Richtlinie).

 

2.  Der Magistrat wird gebeten hinsichtlich der Punkte 1.a. bis 1.c. zu prüfen, inwieweit ähnliche Maßnahmen auch bei bereits bestehenden Bebauungsplänen umgesetzt werden können.

 

3. Auf Grund der Tatsache, dass sich die Umsetzung der oben genannten Maßnahmen finanziell und personell auf dem städtischen Haushalt auswirken wird, wird der Magistrat gebeten, eine Schätzung hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen vorzulegen.

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Abstimmungsergebnisse:

 

zu Unterpunkt 1 a bis 1 d:                     Einstimmige Annahme

 

zu Unterpunkt 1 e:                                 Ja                    CDU (2), FDP (1)

                                                            Nein                SPD (4), Bündnis 90/Die Grünen (2)

                                                                                    Marburger Linke (1)

                                                            daher Ablehnung

 

zu Unterpunkt 1 f:                                  Einstimmige Annahme

 

zu Unterpunkt 1 g:                                 Ja                    CDU (2), FDP (1)

                                                            Nein                SPD (4), Bündnis 90/Die Grünen (2)

                                                                                    Marburger Linke (1)

                                                            daher Ablehnung

 

zu Unterpunkt 2:                                    Einstimmige Annahme

 

zu Unterpunkt 3:                                    Ja                    CDU (2), FDP (1)

                                                            Nein                SPD (4), Bündnis 90/Die Grünen (2)

                                                                                    Marburger Linke (1)

                                                            daher Ablehnung

 

Aussprache wird beantragt.

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