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Ratsinformation
12.06.2008 - 22 Antrag der CDU-Fraktion betr. Maßnahmen zum eff...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 22
- Datum:
- Do., 12.06.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:04
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der CDU-Fraktion
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Auch hier
wurde in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Verkehr am
10.06.2008 eine geänderte Fassung eingebracht und beschlossen.
Es
besteht Einvernehmen, hier diese geänderte Fassung ebenfalls zur Abstimmung zu
stellen. Die Beschlussfassung über die einzelnen Punkte erfolgt in
Einzelabstimmung.
Die geänderte Fassung
des Antrages lautet nunmehr wie folgt:
1. Der
Magistrat wird aufgefordert darauf hinzuwirken, dass
a) solare
Aspekte bereits im Entwurfsstadium von Bebauungsplänen berücksichtigt werden,
b) bei
der Aufstellung von Bebauungsplänen frühzeitig Energiekonzepte zu erstellen
sind, sofern in einer ersten Grobabschätzung verschiedene Versorgungsvarianten
als prüfenswert erachtet werden,
c) die
Bauherren bei der verbindlichen Bauleitplanung grundsätzlich im Rahmen von
städtebaulichen Verträgen zur Umsetzung der umweltverträglichsten Variante des
Energiekonzeptes verpflichtet werden, sofern diese wirtschaftlich mindestens
gleichwertig oder nur unwesentlich teurer (max. 10 Prozent) gegenüber einer
definierten Basisvariante ist,
d) die
Käufer von städtischen Baugrundstücken (dies soll auch Grundstücksverkäufe der
SEG betreffen) in Bebauungsplangebieten, insofern es möglich ist, im
Kaufvertrag ebenfalls zur Umsetzung des Ergebnisses des Energiekonzeptes
verpflichtet werden, sofern dies rechtlich möglich ist,
e) Käufer
von städtischen Baugrundstücken einen finanziellen Bonus erhalten, falls sie
eine solarthermische Anlage installieren (siehe Erläuterungen),
f) dass
Bauwillige von Passivhäusern bei einem möglichen Erwerb städtischer Grundstücke
bei gleicher Angebotshöhe bei der Vergabe bevorzugt werden sofern dies
rechtlich möglich ist,
g) dass
Bauwillige nach
Realisierung des Passivhauses einen finanziellen Bonus erhalten. Dieser Bonus
sollte bei Einfamilienhäusern zwischen 3.000 – 4.000 €, und für
Mehrfamilienhäusern zwischen 5.000 – 6.000 € liegen (diese Zahlen sind eine
unverbindliche Richtlinie).
2. Der
Magistrat wird gebeten hinsichtlich der Punkte 1.a. bis 1.c. zu prüfen,
inwieweit ähnliche Maßnahmen auch bei bereits bestehenden Bebauungsplänen
umgesetzt werden können.
3. Auf Grund der Tatsache, dass sich die Umsetzung
der oben genannten Maßnahmen finanziell und personell auf dem städtischen
Haushalt auswirken wird, wird der Magistrat gebeten, eine Schätzung
hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen vorzulegen.
Abstimmungsergebnisse:
zu
Unterpunkt 1 a bis 1 d: Einstimmige
Annahme
zu
Unterpunkt 1 e: Ja
CDU
(2), FDP (1)
Nein SPD
(4), Bündnis 90/Die Grünen (2)
Marburger
Linke (1)
daher
Ablehnung
zu
Unterpunkt 1 f: Einstimmige
Annahme
zu
Unterpunkt 1 g: Ja CDU
(2), FDP (1)
Nein SPD
(4), Bündnis 90/Die Grünen (2)
Marburger
Linke (1)
daher
Ablehnung
zu
Unterpunkt 2: Einstimmige
Annahme
zu
Unterpunkt 3: Ja CDU
(2), FDP (1)
Nein SPD
(4), Bündnis 90/Die Grünen (2)
Marburger
Linke (1)
daher
Ablehnung
Aussprache
wird beantragt.
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