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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

20.06.2008 - 12 Bauleitplanung der Stadt Marbur...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Für den Bau- und Planungsausschuss berichtet der Stadtverordnetenvorsteher an Hand der Niederschrift. Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Zustimmung zu dieser Vorlage.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

1.    Für den im beiliegenden Plan umgrenzten Bereich wird die Aufstellung des Bebauungsplanes „Nr. 18/8-4. Änderung, Beltershäuser-/Cappeler Straße, „tegut-Markt“ gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen; der Bebauungsplan 18/8 aus dem Jahr 1964 erfährt somit seine vierte (Teil-)Änderung.

 

2.    Der Bebauungsplan wird im „beschleunigten Verfahren“ gemäß § 13 a BauGB aufgestellt.

 

3.    Der Magistrat wird beauftragt, mit der Firma tegut einen städtebaulichen Vertrag bezüglich Kostenverteilung, interne Erschließung, Bebauungskonzept/Architektur inklusive Grünordnung, abzuschließen.

 

4.    Mit dem Bebauungsplanverfahren sollen zugleich die straßenbaurechtlichen Grundlagen zum Umbau des Verkehrsknotens Beltershäuser-/Cappeler Straße und Umgehungs-/Marburger Straße erlangt werden.

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