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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

20.06.2008 - 13 Solarsatzung

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Stadtverordnetenvorsteher ruft mit diesem Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnungspunkte

15.5 "Antrag der Fraktion Marburger Linke betr. CO2-Bilanz",

15.11 "Antrag der CDU-Fraktion betr. Förderprogramm Wärmeschutz im Altbau",

15.13 "Antrag der CDU-Fraktion betr. Maßnahmen zum effizienten Klimaschutz in der Bauleitplanung und Stadtentwicklung" und

15.18 "Antrag der CDU-Fraktion betr. Klimaschutzgutachten und Klimaschutzziele".

 

Zunächst erfolgen die Berichte der Fachausschüsse.

 

Zu TOP 13:

Für den Umweltausschuss berichtet die Vorsitzende Stadtverordneten Dr. Baumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen). Der Umweltausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich die Zustimmung zu dieser Vorlage.

 

Für den Bau- und Planungsausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Meyer (SPD). Auch der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt mehrheitlich die Zustimmung zu dieser Vorlage.

 

Für den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Pfalz (CDU). Auch der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Zustimmung.

 

Eine Aussprache wird zum Gesamtkomplex gewünscht.

Im Rahmen der Debatte sprechen der Oberbürgermeister, sowie die Stadtverordneten Becker (SPD), Uchtmann (MBL), Schaffner (CDU), Dr. Therre-Staal (Bündnis 90/Die Grünen), Metz (Marburger Linke), Schwebel (FDP), Dr. Musket (SPD), Stompfe (CDU), Dr. Baumann (Bündnis 90/Die Grünen), Prof. Dr. Dingeldein (FDP), Ludwig (MBL), Stompfe (CDU) und Prof. Dr. Fülberth (Marburger Linke). Für den Magistrat spricht Bürgermeister Dr. Kahle.

 

Der Oberbürgermeister trägt im Rahmen seiner Rede eine Erklärung zur Solarsatzung vor, die dem Protokoll als Anlage beigefügt wird.

 

Während der Aussprache hat von 21:00 Uhr - 21:38 Uhr der stellvertretende Stadtverordnetenvorsteher Dr. Wulff (CDU) die Sitzungsleitung übernommen.

 

Der Stadtverordnete Stompfe beantragt eine wörtliche Bandabschrift seines Redebeitrages.

 

Nach Beendigung der Aussprache lässt der Stadtverordnetenvorsteher zunächst über den Tagesordnungspunkt 13 abstimmen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Marburger Linken, bei Nein-Stimmen der CDU, FDP und MBL folgenden Beschluss:

 

Die in Anlage 1 dargestellte Bausatzung zur Solaren Baupflicht wird auf der Grundlage der §§ 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) und des § 81 Abs. 2 Hessische Bauordnung (HBO) beschlossen.

 

Zum TOP 15.5:

Für den Umweltausschuss berichtet die Vorsitzende Stadtverordnete Dr. Baumann (Bündnis 90/Die Grünen). Der Antragstext ist im Umweltausschuss wie folgt verändert worden:

 

"Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Marburg beauftragt den Magistrat jährlich eine CO2-Bilanz für die Stadt Marburg zu erstellen.

 

Hierzu soll der Magistrat ECO2-Regio die offizielle CO2-Bilanzierungs-Software des Klima-Bündnis und des European Energy Award für Städte, Gemeinden und Landkreise in Deutschland oder eine vergleichbare Software beschaffen und anwenden.

 

Die CO2-Bilanz ist zu veröffentlichen und den BürgerInnen und Stadtverordneten in geeigneter Form zur Diskussion vorzulegen. Auf der Basis der CO2-Bilanz wird der Magistrat verpflichtet Maßnahmen zur Verringerung des CO2-Ausstoßes zu entwickeln und deren Erfolg regelmäßig zu überprüfen."

 

In dieser Fassung empfiehlt der Umweltausschuss mehrheitlich die Annahme der Vorlage.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Marburger Linken, bei Enthaltung der übrigen Fraktionen folgenden Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Marburg beauftragt den Magistrat jährlich eine CO2-Bilanz für die Stadt Marburg zu erstellen.

 

Hierzu soll der Magistrat ECO2-Regio die offizielle CO2-Bilanzierungs-Software des Klima-Bündnis und des European Energy Award für Städte, Gemeinden und Landkreise in Deutschland oder eine vergleichbare Software beschaffen und anwenden.

 

Die CO2-Bilanz ist zu veröffentlichen und den BürgerInnen und Stadtverordneten in geeigneter Form zur Diskussion vorzulegen. Auf der Basis der CO2-Bilanz wird der Magistrat verpflichtet Maßnahmen zur Verringerung des CO2-Ausstoßes zu entwickeln und deren Erfolg regelmäßig zu überprüfen.

 

Zu 15.11:

Für den Umweltausschuss berichtet die Vorsitzende Stadtverordnete Dr. Baumann (Bündnis 90/Die Grünen). Der Antrag hat im Umweltausschuss nach Diskussion folgende Fassung erhalten:

 

"Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, inwieweit  ein Förderprogramm „Wärmeschutz im Altbau“ unter finanziellen Gesichtspunkten sowie unter Machbarkeitsgesichtspunkten (Denkmalschutz) sinnvoll ist.

Gefördert werden sollen nur Maßnahmen, für die es keine gesetzlichen Nachrüstungspflichten gibt und mit denen ein deutlich besserer Energiestandard erzielt wird, als dies gesetzliche Regelungen vorschreiben.

Förderungsfähig sollen ferner nur Sanierungsvorhaben sein, die in direktem Zusammenhang mit den Energiesparmaßnahmen stehen, nicht aber sonstige gleichzeitig durchgeführte Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Erweiterungsinvestitionen am Gebäude.

Als Grundlage für die Erarbeitung eines solchen Förderprogramms können die Richtlinien zum Förderprogramm „Energiebewusst Sanieren“ der Stadt Freiburg im Breisgau sein.

Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken die Öffentlichkeit über die zahlreichen staatlichen Förderungsmöglichkeiten insbesondere von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu informieren. "

 

In dieser Fassung empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung die Zustimmung.

 

Der Antrag ist auch im Bau- und Planungsausschuss beraten worden. Der Bau- und Planungsausschuss hat sich dem Votum des Umweltausschusses angeschlossen und empfiehlt ebenfalls die Zustimmung zu der geänderten Antragsfassung. Der Bericht erfolgte durch den Ausschussvorsitzenden Stadtverordneten Meyer (SPD).

 

Der Stadtverordnetenvorsteher stellt die geänderte Antragsfassung zur Abstimmung. Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, inwieweit  ein Förderprogramm „Wärmeschutz im Altbau“ unter finanziellen Gesichtspunkten sowie unter Machbarkeitsgesichtspunkten (Denkmalschutz) sinnvoll ist.

Gefördert werden sollen nur Maßnahmen, für die es keine gesetzlichen Nachrüstungspflichten gibt und mit denen ein deutlich besserer Energiestandard erzielt wird, als dies gesetzliche Regelungen vorschreiben.

Förderungsfähig sollen ferner nur Sanierungsvorhaben sein, die in direktem Zusammenhang mit den Energiesparmaßnahmen stehen, nicht aber sonstige gleichzeitig durchgeführte Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Erweiterungsinvestitionen am Gebäude.

Als Grundlage für die Erarbeitung eines solchen Förderprogramms können die Richtlinien zum Förderprogramm „Energiebewusst Sanieren“ der Stadt Freiburg im Breisgau sein.

Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken die Öffentlichkeit über die zahlreichen staatlichen Förderungsmöglichkeiten insbesondere von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu informieren.

 

Zum Tagesordnungspunkt 15.13:

Für den Umweltausschuss berichtet die Vorsitzende Stadtverordnete Dr. Baumann (Bündnis 90/Die Grünen). Der Antrag hat im Umweltausschuss folgenden geänderten Antragstext erhalten:

 

1.    Der Magistrat wird aufgefordert darauf hinzuwirken, dass

 

a)          solare Aspekte bereits im Entwurfsstadium von Bebauungsplänen berücksichtigt werden,

b)    bei der Aufstellung von Bebauungsplänen frühzeitig Energiekonzepte zu erstellen sind, sofern in einer ersten Grobabschätzung verschiedene Versorgungsvarianten als prüfenswert erachtet werden,

c)    die Bauherren bei der verbindlichen Bauleitplanung grundsätzlich im Rahmen von städtebaulichen Verträgen zur Umsetzung der umweltverträglichsten Variante des Energiekonzeptes verpflichtet werden, sofern diese wirtschaftlich mindestens gleichwertig oder nur unwesentlich teurer (max. 10 Prozent) gegenüber einer definierten Basisvariante ist,

d)    die Käufer von städtischen Baugrundstücken (dies soll auch Grundstücksverkäufe der SEG betreffen) in Bebauungsplangebieten, insofern es möglich ist, im Kaufvertrag ebenfalls zur Umsetzung des Ergebnisses des Energiekonzeptes verpflichtet werden, sofern dies rechtlich möglich ist,

e)          Käufer von städtischen Baugrundstücken einen finanziellen Bonus erhalten, falls sie eine solarthermische Anlage installieren (siehe Erläuterungen),

f)     dass Bauwillige von Passivhäusern bei einem möglichen Erwerb städtischer Grundstücke bei gleicher Angebotshöhe bei der Vergabe bevorzugt werden sofern dies rechtlich möglich ist,

g)    dass Bauwillige nach Realisierung des Passivhauses einen finanziellen Bonus erhalten. Diese Bonus sollte bei Einfamilienhäusern zwischen 3.000 - 4.000 €, und für Mehrfamilienhäusern zwischen 5.000 - 6.000 € liegen (diese Zahlen sind eine unverbindliche Richtlinie).

 

2.    Der Magistrat wird gebeten hinsichtlich der Punkte 1.a. bis 1.c. zu prüfen, inwieweit ähnliche Maßnahmen auch bei bereits bestehenden Bebauungsplänen umgesetzt werden können.

 

3.    Aufgrund der Tatsache, dass sich die Umsetzung der oben genannten Maßnahmen finanziell und personell auf dem städtischen Haushalt auswirken wird, wird der Magistrat gebeten, eine Schätzung hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen vorzulegen.

 

Die Abstimmung über die einzelnen Antragsteile erfolgte jeweils getrennt:

 

1 a)            einstimmig angenommen

1 b)            einstimmig angenommen

1 c)            einstimmig angenommen

1 d)            einstimmig angenommen

1 e)      mit 3 Ja-Stimmen (CDU) gegen 8 Nein-Stimmen der übrigen Fraktionen abgelehnt

1 f)            einstimmig angenommen

1 g)      mit 3 Ja-Stimmen (CDU) gegen 8 Nein-Stimmen der übrigen Fraktionen abgelehnt

2)            einstimmig angenommen

3)         mit 3 Ja-Stimmen (CDU) gegen 8 Nein-Stimmen der übrigen Fraktionen abgelehnt

 

Die Vorlage wurde auch im Bau- und Planungsausschuss beraten. Es berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Meyer (SPD). Der Bau- und Planungsausschuss hat sich dem Votum des Umweltausschusses angeschlossen und hat der Stadtverordnetenversammlung die gleiche Beschlussempfehlung gegeben.

 

Der Stadtverordnetenvorsteher lässt nun ebenfalls wie in den Ausschüssen über die einzelnen Antragsteile getrennt abstimmen.

 

Zu Ziffer 1 a:

Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Magistrat wird aufgefordert darauf hinzuwirken, dass solare Aspekte bereits im Entwurfsstadium von Bebauungsplänen berücksichtigt werden.

 

Zu Ziffer 1 b:

Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Magistrat wird aufgefordert darauf hinzuwirken, bei der Aufstellung von Bebauungsplänen frühzeitig Energiekonzepte zu erstellen sind, sofern in einer ersten Grobabschätzung verschiedene Versorgungsvarianten als prüfenswert erachtet werden.

 

Zu Ziffer 1 c:

Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Magistrat wird aufgefordert darauf hinzuwirken, die Bauherren bei der verbindlichen Bauleitplanung grundsätzlich im Rahmen von städtebaulichen Verträgen zur Umsetzung der umweltverträglichsten Variante des Energiekonzeptes verpflichtet werden, sofern diese wirtschaftlich mindestens gleichwertig oder nur unwesentlich teurer (max. 10 Prozent) gegenüber einer definierten Basisvariante ist.

 

Zu Ziffer 1 d:

Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Magistrat wird aufgefordert darauf hinzuwirken, die Käufer von städtischen Baugrundstücken (dies soll auch Grundstücksverkäufe der SEG betreffen) in Bebauungsplangebieten, insofern es möglich ist, im Kaufvertrag ebenfalls zur Umsetzung des Ergebnisses des Energiekonzeptes verpflichtet werden, sofern dies rechtlich möglich ist.

 

Zu Ziffer 1 e:

Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen der CDU und MBL-Fraktionen, bei Nein-Stimmen der übrigen Fraktionen folgenden Beschluss:

 

Die Ziffer 1 e des Antrages wird abgelehnt.

 

Zu Ziffer 1 f:

Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Magistrat wird aufgefordert darauf hinzuwirken, dass Bauwillige von Passivhäusern bei einem möglichen Erwerb städtischer Grundstücke bei gleicher Angebotshöhe bei der Vergabe bevorzugt werden sofern dies rechtlich möglich ist.

 

Zu Ziffer 1 g:

Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen der CDU und MBL-Fraktionen, bei Nein-Stimmen der übrigen Fraktionen folgenden Beschluss:

 

Die Ziffer 1 g des Antrages wird abgelehnt.

 

Zu Ziffer 2.:

Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Magistrat wird gebeten hinsichtlich der Punkte 1.a. bis 1.c. zu prüfen, inwieweit ähnliche Maßnahmen auch bei bereits bestehenden Bebauungsplänen umgesetzt werden können.

 

Zu Ziffer 3.:

Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen der CDU-Fraktion, bei Enthaltung der MBL-Fraktion und gegen die Stimmen der übrigen Fraktionen folgenden Beschluss:

 

Die Ziffer 3 des Antrages wird abgelehnt.

 

Zum Tagesordnungspunkt 15.18:

Für den Umweltausschuss berichtet die Vorsitzende Stadtverordnete Dr. Baumann (Bündnis 90/Die Grünen). Der Antrag hat im Umweltausschuss folgenden geänderten Antragstext erhalten:

 

"Die Stadtverordnetenversammlung erachtet das Prinzip der nachhaltigen Entwicklung gerade im Bereich der Energie- und Umweltpolitik als die zentrale Leitlinie aller Entscheidungen.

 

Der Ausgleich zwischen den Anforderungen einer modernen Industriegesellschaft und den Anforderungen eines schonenden Umgangs mit unserer Umwelt und den endlichen Ressourcen der Erde ist ein vordringliches Ziel der Politik der Universitätsstadt Marburg.

Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, ein Klimaschutzbericht  in Auftrag zu geben mit der Zielsetzung den aktuellen CO2-Ausstoß der Stadt Marburg zu ermitteln, wobei insbesondere die Herkunftsbereiche der CO2- Emissionen prozentual dargestellt werden sollen (z.B. Kleinverbrauch, Gewerbe, Haushalte, Verkehr, Industrie, etc.) soweit es möglich ist.

 

Basierend auf den Ergebnissen des Gutachtens sollen die bereits beschlossen Klimaschutzmaßnahmen auf ihre Effektivität überprüft werden und ggf. ein weiterer „Maßnahmenkatalog“ erstellt werden, mit dem Ziel einer Reduktion der CO2-Emissionen in Marburg von mindestens 25 % bis 2030."

 

In dieser Fassung empfiehlt der Umweltausschuss der Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich die Zustimmung zu dem Antrag.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU, bei Enthaltung der FDP und der Marburger Linken folgenden Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung erachtet das Prinzip der nachhaltigen Entwicklung gerade im Bereich der Energie- und Umweltpolitik als die zentrale Leitlinie aller Entscheidungen.

 

Der Ausgleich zwischen den Anforderungen einer modernen Industriegesellschaft und den Anforderungen eines schonenden Umgangs mit unserer Umwelt und den endlichen Ressourcen der Erde ist ein vordringliches Ziel der Politik der Universitätsstadt Marburg.

 

Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, ein Klimaschutzbericht  in Auftrag zu geben mit der Zielsetzung den aktuellen CO2-Ausstoß der Stadt Marburg zu ermitteln, wobei insbesondere die Herkunftsbereiche der CO2- Emissionen prozentual dargestellt werden sollen (z.B. Kleinverbrauch, Gewerbe, Haushalte, Verkehr, Industrie, etc.) soweit es möglich ist.

 

Basierend auf den Ergebnissen des Gutachtens sollen die bereits beschlossen Klimaschutzmaßnahmen auf ihre Effektivität überprüft werden und ggf. ein weiterer „Maßnahmenkatalog“ erstellt werden, mit dem Ziel einer Reduktion der CO2-Emissionen in Marburg von mindestens 25 % bis 2030.

 

 

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