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Ratsinformation
20.06.2008 - 13 Solarsatzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 20.06.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:03
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Vorlage:
-
VO/0356/2008 Solarsatzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 60 - Bauverwaltung und Vermessung
- Bearbeiter*in:
- Michaela Bauer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der
Stadtverordnetenvorsteher ruft mit diesem Tagesordnungspunkt auf die
Tagesordnungspunkte
15.5
"Antrag der Fraktion Marburger Linke betr. CO2-Bilanz",
15.11
"Antrag der CDU-Fraktion betr. Förderprogramm Wärmeschutz im Altbau",
15.13
"Antrag der CDU-Fraktion betr. Maßnahmen zum effizienten Klimaschutz in
der Bauleitplanung und Stadtentwicklung" und
15.18
"Antrag der CDU-Fraktion betr. Klimaschutzgutachten und
Klimaschutzziele".
Zunächst
erfolgen die Berichte der Fachausschüsse.
Zu
TOP 13:
Für
den Umweltausschuss berichtet die Vorsitzende Stadtverordneten Dr. Baumann
(Fraktion Bündnis 90/Die Grünen). Der Umweltausschuss empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich die Zustimmung zu dieser Vorlage.
Für
den Bau- und Planungsausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Meyer
(SPD). Auch der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt mehrheitlich die
Zustimmung zu dieser Vorlage.
Für
den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Pfalz
(CDU). Auch der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung die Zustimmung.
Eine
Aussprache wird zum Gesamtkomplex gewünscht.
Im
Rahmen der Debatte sprechen der Oberbürgermeister, sowie die Stadtverordneten
Becker (SPD), Uchtmann (MBL), Schaffner (CDU), Dr. Therre-Staal (Bündnis 90/Die
Grünen), Metz (Marburger Linke), Schwebel (FDP), Dr. Musket (SPD), Stompfe
(CDU), Dr. Baumann (Bündnis 90/Die Grünen), Prof. Dr. Dingeldein (FDP), Ludwig
(MBL), Stompfe (CDU) und Prof. Dr. Fülberth (Marburger Linke). Für den
Magistrat spricht Bürgermeister Dr. Kahle.
Der
Oberbürgermeister trägt im Rahmen seiner Rede eine Erklärung zur Solarsatzung
vor, die dem Protokoll als Anlage beigefügt wird.
Während
der Aussprache hat von 21:00 Uhr - 21:38 Uhr der stellvertretende
Stadtverordnetenvorsteher Dr. Wulff (CDU) die Sitzungsleitung übernommen.
Der
Stadtverordnete Stompfe beantragt eine wörtliche Bandabschrift seines
Redebeitrages.
Nach
Beendigung der Aussprache lässt der Stadtverordnetenvorsteher zunächst über den
Tagesordnungspunkt 13 abstimmen.
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen
und Marburger Linken, bei Nein-Stimmen der CDU, FDP und MBL folgenden
Beschluss:
Die
in Anlage 1 dargestellte Bausatzung zur Solaren Baupflicht wird auf der
Grundlage der §§ 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) und des §
81 Abs. 2 Hessische Bauordnung (HBO) beschlossen.
Zum
TOP 15.5:
Für
den Umweltausschuss berichtet die Vorsitzende Stadtverordnete Dr. Baumann
(Bündnis 90/Die Grünen). Der Antragstext ist im Umweltausschuss wie folgt
verändert worden:
"Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Marburg beauftragt den Magistrat jährlich
eine CO2-Bilanz für die Stadt Marburg zu erstellen.
Hierzu
soll der Magistrat ECO2-Regio die offizielle CO2-Bilanzierungs-Software
des Klima-Bündnis und des European Energy Award für Städte, Gemeinden und
Landkreise in Deutschland oder eine vergleichbare Software beschaffen
und anwenden.
Die
CO2-Bilanz ist zu veröffentlichen und den BürgerInnen und
Stadtverordneten in geeigneter Form zur Diskussion vorzulegen. Auf der Basis
der CO2-Bilanz wird der Magistrat verpflichtet Maßnahmen zur
Verringerung des CO2-Ausstoßes zu entwickeln und deren Erfolg
regelmäßig zu überprüfen."
In
dieser Fassung empfiehlt der Umweltausschuss mehrheitlich die Annahme der
Vorlage.
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen
und Marburger Linken, bei Enthaltung der übrigen Fraktionen folgenden
Beschluss:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Marburg beauftragt den Magistrat jährlich
eine CO2-Bilanz für die Stadt Marburg zu erstellen.
Hierzu
soll der Magistrat ECO2-Regio die offizielle CO2-Bilanzierungs-Software
des Klima-Bündnis und des European Energy Award für Städte, Gemeinden und
Landkreise in Deutschland oder eine vergleichbare Software beschaffen und
anwenden.
Die
CO2-Bilanz ist zu veröffentlichen und den BürgerInnen und
Stadtverordneten in geeigneter Form zur Diskussion vorzulegen. Auf der Basis
der CO2-Bilanz wird der Magistrat verpflichtet Maßnahmen zur
Verringerung des CO2-Ausstoßes zu entwickeln und deren Erfolg
regelmäßig zu überprüfen.
Zu
15.11:
Für
den Umweltausschuss berichtet die Vorsitzende Stadtverordnete Dr. Baumann
(Bündnis 90/Die Grünen). Der Antrag hat im Umweltausschuss nach Diskussion
folgende Fassung erhalten:
"Der Magistrat wird gebeten zu prüfen,
inwieweit ein Förderprogramm
„Wärmeschutz im Altbau“ unter finanziellen Gesichtspunkten sowie unter
Machbarkeitsgesichtspunkten (Denkmalschutz) sinnvoll ist.
Gefördert werden sollen nur Maßnahmen, für die es
keine gesetzlichen Nachrüstungspflichten gibt und mit denen ein deutlich
besserer Energiestandard erzielt wird, als dies gesetzliche Regelungen
vorschreiben.
Förderungsfähig sollen ferner nur Sanierungsvorhaben
sein, die in direktem Zusammenhang mit den Energiesparmaßnahmen stehen, nicht
aber sonstige gleichzeitig durchgeführte Erhaltungs-, Modernisierungs- oder
Erweiterungsinvestitionen am Gebäude.
Als Grundlage für die Erarbeitung eines solchen
Förderprogramms können die Richtlinien zum Förderprogramm „Energiebewusst
Sanieren“ der Stadt Freiburg im Breisgau sein.
Darüber
hinaus wird der Magistrat gebeten, in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken die
Öffentlichkeit über die zahlreichen staatlichen Förderungsmöglichkeiten
insbesondere von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu informieren.
"
In
dieser Fassung empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung die
Zustimmung.
Der
Antrag ist auch im Bau- und Planungsausschuss beraten worden. Der Bau- und
Planungsausschuss hat sich dem Votum des Umweltausschusses angeschlossen und
empfiehlt ebenfalls die Zustimmung zu der geänderten Antragsfassung. Der
Bericht erfolgte durch den Ausschussvorsitzenden Stadtverordneten Meyer (SPD).
Der
Stadtverordnetenvorsteher stellt die geänderte Antragsfassung zur Abstimmung.
Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, inwieweit ein Förderprogramm „Wärmeschutz im
Altbau“ unter finanziellen Gesichtspunkten sowie unter
Machbarkeitsgesichtspunkten (Denkmalschutz) sinnvoll ist.
Gefördert werden sollen nur Maßnahmen, für die es
keine gesetzlichen Nachrüstungspflichten gibt und mit denen ein deutlich
besserer Energiestandard erzielt wird, als dies gesetzliche Regelungen
vorschreiben.
Förderungsfähig sollen ferner nur Sanierungsvorhaben
sein, die in direktem Zusammenhang mit den Energiesparmaßnahmen stehen, nicht
aber sonstige gleichzeitig durchgeführte Erhaltungs-, Modernisierungs- oder
Erweiterungsinvestitionen am Gebäude.
Als Grundlage für die Erarbeitung eines solchen
Förderprogramms können die Richtlinien zum Förderprogramm „Energiebewusst
Sanieren“ der Stadt Freiburg im Breisgau sein.
Darüber
hinaus wird der Magistrat gebeten, in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken die
Öffentlichkeit über die zahlreichen staatlichen Förderungsmöglichkeiten
insbesondere von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu informieren.
Zum
Tagesordnungspunkt 15.13:
Für
den Umweltausschuss berichtet die Vorsitzende Stadtverordnete Dr. Baumann
(Bündnis 90/Die Grünen). Der Antrag hat im Umweltausschuss folgenden geänderten
Antragstext erhalten:
1. Der Magistrat wird
aufgefordert darauf hinzuwirken, dass
a) solare
Aspekte bereits im Entwurfsstadium von Bebauungsplänen berücksichtigt werden,
b) bei
der Aufstellung von Bebauungsplänen frühzeitig Energiekonzepte zu erstellen
sind, sofern in einer ersten Grobabschätzung verschiedene Versorgungsvarianten
als prüfenswert erachtet werden,
c) die
Bauherren bei der verbindlichen Bauleitplanung grundsätzlich im Rahmen von
städtebaulichen Verträgen zur Umsetzung der umweltverträglichsten Variante des
Energiekonzeptes verpflichtet werden, sofern diese wirtschaftlich mindestens
gleichwertig oder nur unwesentlich teurer (max. 10 Prozent) gegenüber einer
definierten Basisvariante ist,
d) die
Käufer von städtischen Baugrundstücken (dies soll auch Grundstücksverkäufe der
SEG betreffen) in Bebauungsplangebieten, insofern es möglich ist, im
Kaufvertrag ebenfalls zur Umsetzung des Ergebnisses des Energiekonzeptes
verpflichtet werden, sofern dies rechtlich möglich ist,
e) Käufer
von städtischen Baugrundstücken einen finanziellen Bonus erhalten, falls sie
eine solarthermische Anlage installieren (siehe Erläuterungen),
f) dass
Bauwillige von Passivhäusern bei einem möglichen Erwerb städtischer Grundstücke
bei gleicher Angebotshöhe bei der Vergabe bevorzugt werden sofern dies
rechtlich möglich ist,
g) dass
Bauwillige nach
Realisierung des Passivhauses einen finanziellen Bonus erhalten. Diese Bonus
sollte bei Einfamilienhäusern zwischen 3.000 - 4.000 €, und für Mehrfamilienhäusern
zwischen 5.000 - 6.000 € liegen (diese Zahlen sind eine unverbindliche
Richtlinie).
2. Der Magistrat wird gebeten
hinsichtlich der Punkte 1.a. bis 1.c. zu prüfen, inwieweit ähnliche Maßnahmen
auch bei bereits bestehenden Bebauungsplänen umgesetzt werden können.
3. Aufgrund der Tatsache, dass
sich die Umsetzung der oben genannten Maßnahmen finanziell und personell auf
dem städtischen Haushalt auswirken wird, wird der Magistrat gebeten, eine
Schätzung hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen vorzulegen.
Die
Abstimmung über die einzelnen Antragsteile erfolgte jeweils getrennt:
1 a) einstimmig
angenommen
1 b) einstimmig
angenommen
1 c) einstimmig angenommen
1 d) einstimmig
angenommen
1 e) mit 3 Ja-Stimmen
(CDU) gegen 8 Nein-Stimmen der übrigen Fraktionen abgelehnt
1 f) einstimmig
angenommen
1 g) mit 3 Ja-Stimmen
(CDU) gegen 8 Nein-Stimmen der übrigen Fraktionen abgelehnt
2) einstimmig
angenommen
3) mit
3 Ja-Stimmen (CDU) gegen 8 Nein-Stimmen der übrigen Fraktionen abgelehnt
Die
Vorlage wurde auch im Bau- und Planungsausschuss beraten. Es berichtet der
Vorsitzende Stadtverordneter Meyer (SPD). Der Bau- und Planungsausschuss hat
sich dem Votum des Umweltausschusses angeschlossen und hat der
Stadtverordnetenversammlung die gleiche Beschlussempfehlung gegeben.
Der
Stadtverordnetenvorsteher lässt nun ebenfalls wie in den Ausschüssen über die
einzelnen Antragsteile getrennt abstimmen.
Zu
Ziffer 1 a:
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der
Magistrat wird aufgefordert darauf hinzuwirken, dass solare Aspekte bereits im
Entwurfsstadium von Bebauungsplänen berücksichtigt werden.
Zu
Ziffer 1 b:
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der
Magistrat wird aufgefordert darauf hinzuwirken, bei der Aufstellung von
Bebauungsplänen frühzeitig Energiekonzepte zu erstellen sind, sofern in einer
ersten Grobabschätzung verschiedene Versorgungsvarianten als prüfenswert
erachtet werden.
Zu
Ziffer 1 c:
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der
Magistrat wird aufgefordert darauf hinzuwirken, die Bauherren bei der
verbindlichen Bauleitplanung grundsätzlich im Rahmen von städtebaulichen
Verträgen zur Umsetzung der umweltverträglichsten Variante des Energiekonzeptes
verpflichtet werden, sofern diese wirtschaftlich mindestens gleichwertig oder
nur unwesentlich teurer (max. 10 Prozent) gegenüber einer definierten
Basisvariante ist.
Zu
Ziffer 1 d:
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der
Magistrat wird aufgefordert darauf hinzuwirken, die Käufer von städtischen
Baugrundstücken (dies soll auch Grundstücksverkäufe der SEG betreffen) in
Bebauungsplangebieten, insofern es möglich ist, im Kaufvertrag ebenfalls zur
Umsetzung des Ergebnisses des Energiekonzeptes verpflichtet werden, sofern
dies rechtlich möglich ist.
Zu
Ziffer 1 e:
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen der CDU und MBL-Fraktionen,
bei Nein-Stimmen der übrigen Fraktionen folgenden Beschluss:
Die
Ziffer 1 e des Antrages wird abgelehnt.
Zu
Ziffer 1 f:
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der
Magistrat wird aufgefordert darauf hinzuwirken, dass Bauwillige von
Passivhäusern bei einem möglichen Erwerb städtischer Grundstücke bei gleicher
Angebotshöhe bei der Vergabe bevorzugt werden sofern dies rechtlich möglich
ist.
Zu
Ziffer 1 g:
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen der CDU und MBL-Fraktionen,
bei Nein-Stimmen der übrigen Fraktionen folgenden Beschluss:
Die
Ziffer 1 g des Antrages wird abgelehnt.
Zu Ziffer 2.:
Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden
Beschluss:
Der Magistrat wird gebeten hinsichtlich der Punkte 1.a. bis
1.c. zu prüfen, inwieweit ähnliche Maßnahmen auch bei bereits bestehenden
Bebauungsplänen umgesetzt werden können.
Zu Ziffer 3.:
Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen der
CDU-Fraktion, bei Enthaltung der MBL-Fraktion und gegen die Stimmen der übrigen
Fraktionen folgenden Beschluss:
Die Ziffer 3 des Antrages wird abgelehnt.
Zum Tagesordnungspunkt 15.18:
Für den Umweltausschuss berichtet die Vorsitzende
Stadtverordnete Dr. Baumann (Bündnis 90/Die Grünen). Der Antrag hat im
Umweltausschuss folgenden geänderten Antragstext erhalten:
"Die
Stadtverordnetenversammlung erachtet das Prinzip der nachhaltigen Entwicklung
gerade im Bereich der Energie- und Umweltpolitik als die zentrale Leitlinie
aller Entscheidungen.
Der
Ausgleich zwischen den Anforderungen einer modernen Industriegesellschaft und
den Anforderungen eines schonenden Umgangs mit unserer Umwelt und den endlichen
Ressourcen der Erde ist ein vordringliches Ziel der Politik der
Universitätsstadt Marburg.
Vor
diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, ein Klimaschutzbericht in Auftrag zu geben mit der Zielsetzung
den aktuellen CO2-Ausstoß der Stadt Marburg zu ermitteln, wobei
insbesondere die Herkunftsbereiche der CO2- Emissionen prozentual
dargestellt werden sollen (z.B. Kleinverbrauch, Gewerbe, Haushalte, Verkehr,
Industrie, etc.) soweit es möglich ist.
Basierend
auf den Ergebnissen des Gutachtens sollen die bereits beschlossen
Klimaschutzmaßnahmen auf ihre Effektivität überprüft werden und ggf. ein weiterer
„Maßnahmenkatalog“ erstellt werden, mit dem Ziel einer Reduktion der CO2-Emissionen
in Marburg von mindestens 25 % bis 2030."
In dieser Fassung empfiehlt der Umweltausschuss der
Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich die Zustimmung zu dem Antrag.
Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen der
SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU, bei Enthaltung der FDP und der Marburger
Linken folgenden Beschluss:
Die
Stadtverordnetenversammlung erachtet das Prinzip der nachhaltigen Entwicklung
gerade im Bereich der Energie- und Umweltpolitik als die zentrale Leitlinie
aller Entscheidungen.
Der
Ausgleich zwischen den Anforderungen einer modernen Industriegesellschaft und
den Anforderungen eines schonenden Umgangs mit unserer Umwelt und den endlichen
Ressourcen der Erde ist ein vordringliches Ziel der Politik der
Universitätsstadt Marburg.
Vor
diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, ein Klimaschutzbericht in Auftrag zu geben mit der Zielsetzung
den aktuellen CO2-Ausstoß der Stadt Marburg zu ermitteln, wobei
insbesondere die Herkunftsbereiche der CO2- Emissionen prozentual
dargestellt werden sollen (z.B. Kleinverbrauch, Gewerbe, Haushalte, Verkehr,
Industrie, etc.) soweit es möglich ist.
Basierend
auf den Ergebnissen des Gutachtens sollen die bereits beschlossen
Klimaschutzmaßnahmen auf ihre Effektivität überprüft werden und ggf. ein
weiterer „Maßnahmenkatalog“ erstellt werden, mit dem Ziel einer Reduktion der
CO2-Emissionen in Marburg von mindestens 25 % bis 2030.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen