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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

20.06.2008 - 4.3 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Peter Metz ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wie ist es erklärbar, dass Frau Hauschildt-Schön, eine Sprecherin der BI gegen das Bordell „erotic island" auf ihre Anzeige vom 17.04.2008 gegenüber dem Ordnungsamt, dass eine sog. Stretch-Limousine, aufgestellt an der Ausfahrt Autobahn - Nord, illegale Werbung für die dort angebotene Prostitution, betreibt, bisher noch keine Antwort erhalten hat?

 

Es antwortet der Oberbürgermeister:

 

Frau Hausschildt-Schön hat am 17. April 2008 per E-Mail Anzeige gegen die illegale Werbung durch eine Stretch-Limousine des „erotic island" erstattet.

 

Da die uns angegebene Zeugin in diesem Fall nicht zur Verfügung stand, wurde das OWiG-Verfahren aufgrund von Zeugenaussagen zweier Ordnungspolizeibeamten eingeleitet.

 

Gem. § 49 OWiG kann nur dem Betroffenen, seinem Verteidiger und der Verwaltungsbehörde Akteneinsicht gewährt werden. Einschlägige Datenschutzbestimmungen verbieten darüber hinaus die Weitergabe von Verfahrensdaten an unbeteiligte Dritte.

 

Vorliegend ist es somit per Gesetz untersagt Frau Hausschildt-Schön über den Verfahrensstand zu informieren.

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