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Ratsinformation
20.06.2008 - 4.13 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Anne Opperm...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.13
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 20.06.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:03
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Aus
welchem Grund erfolgt die erneute Bekanntmachung und rückwirkendes
Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 4/4 „Fronhof", nachdem die
Stadtverordnetenversammlung diesen B.-Plan im Januar 2003 als Satzung
beschlossen hat?
Es
antwortet Bürgermeister Dr. Kahle:
Bei der Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 4/4
Fronhof und 3/6D Schlossberg/Dammelsberg sind Verfahrensfehler entstanden.
Durch die Wiederholung der entsprechenden Verfahrensschritte (hier:
Ausfertigungsunterschrift mit Datum und erneute Bekanntmachung) sind beide
Bebauungspläne im Wege des sogenannten „ergänzenden Verfahrens" geheilt
worden und rückwirkend zu den damaligen Bekanntmachungsdaten in Kraft gesetzt
worden. Damit behalten beide Bebauungspläne ihre Rechtskraft. Die Schritte
wurden notwendig, da beide Bebauungspläne beklagt werden.
Mit der Durchführung der ergänzenden Verfahren
ist keine Änderung der getroffenen Planfestsetzungen verbunden.
Zusatzfragen der Stadtverordneten Oppermann
(CDU) und Prof. Dr. Fülberth (Marburger Linke) werden ebenfalls durch den
Bürgermeister beantwortet.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen