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Ratsinformation
20.06.2008 - 4.20 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Anne Opperm...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.20
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 20.06.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:03
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Aus
welchem Grund erfolgt die erneute Bekanntmachung und rückwirkendes
Inkrafttreten des Bebauungsplanes 3/6 D „Schlossberg/Dammelsberg", nachdem
die Stadtverordnetenversammlung diesen B.-Plan im Januar 2003 als Satzung
beschlossen hat?
Es
antwortet Bürgermeister Dr. Kahle:
Bei
der Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 4/4 Fronhof und 3/6 D
"Schlossberg/Dammelsberg" sind Verfahrensfehler im Rahmen der formal
vorgeschriebenen Veröffentlichung entstanden. Durch die Wiederholung der
entsprechenden Verfahrensschritte (hier: Ausfertigungsunterschrift mit Datum
und erneute Bekanntmachung) sind beide Bebauungspläne im Wege des so genannten
„ergänzenden Verfahrens" geheilt worden und rückwirkend zu den damaligen
Bekanntmachungsdaten in Kraft gesetzt worden. Damit behalten beide
Bebauungspläne ihre Rechtskraft. Die Schritte wurden notwendig, da beide
Bebauungspläne beklagt werden.
Mit
der Durchführung der ergänzenden Verfahren ist keine Änderung der getroffenen
Planfestsetzungen verbunden.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen