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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

27.04.2001 - 4 Gültigkeit der Wahlen am 18. März 2001 zur Stad...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

                 Der Stadtverordnetenvorsteher weist auf den Beschlusstenor der Vorlage hin. Wortmeldungen aus der Stadtverordnetenversammlung werden nicht gewünscht.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

1.         Die in § 26 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 19. Oktober 1992 (GVBI. I S. 582, geändert durch Gesetz vom 23. Dezember 1999 (GVBI. 2000 I, S. 2) genannten Fällen liegen nicht vor.

 

2.         Die am 18. März 2001 erfolgten Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung und zu den Ortsbeiräten in 19 Stadtteilen sind gültig.

 

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Anmerkung:

 

 

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