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Ratsinformation
27.04.2001 - 9 Einführung, Verpflichtung und Vereidigung der e...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 27.04.2001
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Konstituierende Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Wahlen der STVV
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die
Stadtverordneten Dr. Sewering-Wollanek, Dinnebier, Reinhard, Schultheiß,
Amend-Wegmann und Wehrum reichen vor der Einführung und Verpflichtung als
ehrenamtliche Magistratsmitglieder beim Stadtverordnetenvorsteher als
Wahlleiter schriftlich den Verzicht auf das Mandat als Stadtverordnete ein.
Anschließend
werden alle soeben gewählten ehrenamtlichen Stadträte und Stadträtinnen durch
den Stadtverordnetenvorsteher gemäß § 46 HGO in ihr Amt als ehrenamtlicher
Stadtrat / ehrenamtliche Stadträtin eingeführt und durch Handschlag auf die
gewissenhafte Erfüllung der Aufgaben verpflichtet.
Der
Oberbürgermeister überreicht den Gewählten die Ernennungsurkunden.
Anschließend
werden die ehrenamtlichen Stadträte und Stadträtinnen durch den
Stadtverordnetenvorsteher vereidigt.
Der
ausgeschiedene ehrenamtliche Stadtrat Reinhold Drusel - SPD-Fraktion - spricht
für die ausgeschiedenen ehrenamtlichen Magistratsmitglieder ein Schlusswort.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen