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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

27.04.2001 - 9 Einführung, Verpflichtung und Vereidigung der e...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

                 Die Stadtverordneten Dr. Sewering-Wollanek, Dinnebier, Reinhard, Schultheiß, Amend-Wegmann und Wehrum reichen vor der Einführung und Verpflichtung als ehrenamtliche Magistratsmitglieder beim Stadtverordnetenvorsteher als Wahlleiter schriftlich den Verzicht auf das Mandat als Stadtverordnete ein.

 

                 Anschließend werden alle soeben gewählten ehrenamtlichen Stadträte und Stadträtinnen durch den Stadtverordnetenvorsteher gemäß § 46 HGO in ihr Amt als ehrenamtlicher Stadtrat / ehrenamtliche Stadträtin eingeführt und durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung der Aufgaben verpflichtet.

 

                 Der Oberbürgermeister überreicht den Gewählten die Ernennungsurkunden.

 

                 Anschließend werden die ehrenamtlichen Stadträte und Stadträtinnen durch den Stadtverordnetenvorsteher vereidigt.

 

                 Der ausgeschiedene ehrenamtliche Stadtrat Reinhold Drusel - SPD-Fraktion - spricht für die ausgeschiedenen ehrenamtlichen Magistratsmitglieder ein Schlusswort.

 

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Anmerkung:

 

 

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selbst zuständig
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eigenes Amt zuständig
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anderes Amt zuständig
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andere Zuständigkeit
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