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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

29.08.2008 - 4.17 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Halise Adsa...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Um 23 Uhr sollen Kneipengäste in Marburg die Fußgängerzone räumen und - mit Rücksicht auf ruhebedürftige Anwohner - ihr Zusammensein im geschlossenen Raum der betreffenden Kneipe fortsetzen. Welche Lösung ist vorgesehen, wenn ein Teilnehmer der Runde aufgrund seines Angewiesenseins auf einen sperrigen elektrischen Rollstuhl jenen Raum nicht erreichen kann? 

 

Da die Fragestellerin nicht anwesend ist, wird die Antwort schriftlich mit dem Protokoll erteilt.

 

Stellungnahme:

Bei den historischen Gebäuden der Marburger Altstadt und anderen älteren Gebäuden liegt es in der Eigenverantwortung der Gastwirte, ob sie ihren Gästen einen barrierefreien Zugang zu den Gasträumen zur Verfügung stellen.

 

Bei Neu- bzw. Umbauten von Gaststätten achten die Gastwirte bzw. die Bauherren in eigenem Interesse in Übereinstimmung mit der Stadt darauf, dass barrierefreie Zugänge geschaffen werden.

 

Zuständiger Dezernent:  Oberbürgermeister Vaupel

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