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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

29.08.2008 - 4.19 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Dr. Petra B...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, auf welche Weise Schülerinnen und Schüler ihre Berechtigung nachweisen müssen, um ein bezuschusstes Mittagessen für 1,- Euro in der Schule zu erhalten.

 

Es antwortet Stadträtin Dr. Weinbach:

 

Die Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig zum Mittagessen und an einem Abo-Verfahren teilnehmen, weisen die Berechtigung durch die Vorlage des Stadtpasses bei der Abrechnungsstelle (in der Regel der Fachdienst Schule bzw. das Schulsekretariat) nach.

 

Bei dem freien Verkauf in der Cafeteria müssen die Berechtigten den Stadtpass vorlegen. In diesem Zusammenhang wird auf die ergänzende Begründung aus der Vorlage vom 11. März 2008 an den Magistrat und den Schul- und Kulturausschuss verwiesen.

 

Zusatzfragen der Stadtverordneten Dr. Baumann (Bündnis 90/Die Grünen) und Severin (SPD) werden ebenfalls durch die Stadträtin beantwortet.

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