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Ratsinformation
29.08.2008 - 4.24 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Gerlinde Sc...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.24
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 29.08.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Entspricht
es dem Selbstverständnis des ehrenamtlichen Magistrats, dass seine Mitglieder
persönliche Stellungsnahmen an die Presse geben zu Sachverhalten, die allein
die StVV betreffen (Bezug: Äußerungen des Stadtrats Roland Stürmer zum
„Marburger Fahnenstreit")?
Es
antwortet der Oberbürgermeister:
Es
entspricht dem Selbstverständnis aller Mitglieder des Magistrates, von
ihrem grundsätzlich verbrieften Recht auf freie Meinungsäußerung auch Gebrauch
zu machen. Dieses Recht findet dort seine Schranken, so spezielle Regelungen
beispielsweise in der Hessischen Gemeindeordnung vorsehen, dass Erklärungen zu
Beschlüssen des Magistrates dem Oberbürgermeister oder den zuständigen
Dezernenten vorbehalten sind. Dies trifft hier nicht zu. Zu allen anderen
Angelegenheiten, zu denen auch die der Stadtverordnetenversammlung zählen, ist
es den Mitgliedern des Magistrates unbenommen, ihre persönliche Meinung zu
äußern. Inwieweit sie dies für opportun halten im Hinblick auf ihr
Magistratsmandat, ist ihrer eigenen Einschätzung vorbehalten. Einen
entsprechenden Verhaltenskodex des Magistrats gibt es jedenfalls nicht und ist
auch nicht erforderlich, da nach meiner Wahrnehmung alle Magistratsmitglieder
in der öffentlichen Meinungsäußerung verantwortlich mit den Anforderungen an
ihr Mandat umgehen.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen