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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

29.08.2008 - 4.24 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Gerlinde Sc...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Entspricht es dem Selbstverständnis des ehrenamtlichen Magistrats, dass seine Mitglieder persönliche Stellungsnahmen an die Presse geben zu Sachverhalten, die allein die StVV betreffen (Bezug: Äußerungen des Stadtrats Roland Stürmer zum „Marburger Fahnenstreit")?

 

Es antwortet der Oberbürgermeister:

 

Es entspricht dem Selbstverständnis aller Mitglieder des Magistrates, von ihrem grundsätzlich verbrieften Recht auf freie Meinungsäußerung auch Gebrauch zu machen. Dieses Recht findet dort seine Schranken, so spezielle Regelungen beispielsweise in der Hessischen Gemeindeordnung vorsehen, dass Erklärungen zu Beschlüssen des Magistrates dem Oberbürgermeister oder den zuständigen Dezernenten vorbehalten sind. Dies trifft hier nicht zu. Zu allen anderen Angelegenheiten, zu denen auch die der Stadtverordnetenversammlung zählen, ist es den Mitgliedern des Magistrates unbenommen, ihre persönliche Meinung zu äußern. Inwieweit sie dies für opportun halten im Hinblick auf ihr Magistratsmandat, ist ihrer eigenen Einschätzung vorbehalten. Einen entsprechenden Verhaltenskodex des Magistrats gibt es jedenfalls nicht und ist auch nicht erforderlich, da nach meiner Wahrnehmung alle Magistratsmitglieder in der öffentlichen Meinungsäußerung verantwortlich mit den Anforderungen an ihr Mandat umgehen.

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