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Ratsinformation
29.08.2008 - 4.25 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Torsten Saw...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.25
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 29.08.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wann
gedenkt die Stadt Marburg im Zuge der Entwicklung zur Ganztagschule,
Einzelarbeitsplätze (Internetzugang!) für Lehrer und Lehrerinnen in den
Marburger Schulen einzurichten, auch eingedenk der Tatsache, dass häusliche
Arbeitszimmer steuerlich nicht mehr absetzbar sind?
Es
antwortet Stadträtin Dr. Weinbach:
Der
Magistrat denkt nicht darüber nach, Lehrkräften Einzelarbeitsplätze zur
Verfügung zu stellen, da dies ob der besonderen Arbeitsorganisation nicht
notwendig erscheint und eine solche, durchaus schon artikulierte Forderung, der
inneren Schulverwaltung zuzuordnen wäre und somit in die Zuständigkeit des
Landes Hessen als Dienstherr bzw. Arbeitgeber von Lehrkräften fällt.
Grundsätzlich
wird jedoch angesichts der Ganztagsschulentwicklung in Zukunft ein gewisser
Bedarf an Arbeitsmöglichkeiten für Lehrer/innen an Schulen gesehen.
Wenn es
zu Erweiterungs- oder Sanierungsmaßnahmen im Verwaltungsbereich der Schulen und
damit auch in dem Bereich der Lehrerzimmer kommt, werden in der Regel in den
Lehrerzimmern, Konferenzräumen oder auch Bibliotheken einzelne PC-Arbeitsplätze
für Lehrerinnen und Lehrer eingerichtet, so z. B. geschehen an der
Elisabethschule und geplant für die anstehenden Sanierungsmaßnahmen am
Gymnasium Philippinum und der Emil-von-Behring-Schule.
Im
Übrigen sei darauf hingewiesen, dass bereits heute Schulleitungen und
Stellvertreter/innen sowie an größeren Schulen auch weitere
Funktionsstelleninhaber/innen fest eingerichtete und komplett ausgestattete
Arbeitsplätze haben.
Übereinstimmung
besteht bei den kommunalen Spitzenverbänden, inzwischen auch bestätigt durch
entsprechende Urteile von Verwaltungsgerichten, dass der Wegfall der
steuerlichen Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers nicht zu einem
Anspruch auf Ausstattung eines Einzelarbeitsplatzes gegenüber dem Dienstherrn
oder Schulträger führt.
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