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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

29.08.2008 - 16 Grundstücksverkauf im Stadtteil Marbach

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Vorlage ist im Bau- und Planungsausschuss beraten worden. Da die erforderliche ¾ Mehrheit für eine abschließende Beschlussfassung des Bau- und Planungsausschusses, Liegenschaften jedoch nicht erreicht wurde, hat die Stadtverordnetenversammlung über diese Vorlage zu befinden.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst gegen die Stimmen der CDU-Fraktion mit den übrigen Stimmen des Hauses folgenden Beschluss:

 

Der Magistrat wird gebeten, dem Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften, folgenden Beschluss zu empfehlen:

 

Die Stadt Marburg verkauft an eine noch zu gründende GmbH & Co. KG, bestehend aus den Gesellschaftern Gerald Kappeller und Udo Graul, Eisenstraße 5, 35039 Marburg, das Europabad nebst dazu gehörendem Parkplatz mit einer noch zu vermessenden Gesamtfläche von ca. 5.170 qm aus dem Grundstück

 

Gemarkung Marbach, Flur 5, Flurstück 32/5 = 24.484 qm

 

 

Das Grundstück ist eingetragen im Grundbuch von Marbach, Blatt 1000, lfd. Nr. 594.

 

Der Grundstücksverkaufspreis beträgt insgesamt 551.900,00 €.

 

Er teilt sich folgendermaßen auf:

 

Bebaute Grundstücksfläche zuzüglich Arrondierungsbereich

ca. 2.000 qm á 165,00 €/qm                                                                         = 330.000,00 €

 

Nicht überbaubare Grundstücksfläche einschl. Parkplatz

ca. 3.170 qm á 70,00 €/qm                                                               = 221.900,00 €

 

Auf den Grundstückskaufpreis angerechnet werden die durch den Fachdienst Hochbau ermittelten Abriss- und Entsorgungskosten des aufstehenden Europabades in Höhe von ca. 520.000,00 €.

 

Sollten diese Kosten nachweislich höher sein, werden sie maximal bis zur Höhe des errechneten Kaufpreises von 551.899,00 € gegengerechnet. Darüber hinaus gehende Kosten bleiben unberücksichtigt.

 

Die Erhaltung des Baukörpers in seiner bestehenden Architektur auf der Grundlage eines vorzulegenden genehmigungsfähigen Baukonzeptes wird im Kaufvertrag verpflichtend vereinbart.

 

Darüber hinaus wird der Erwerber im Kaufvertrag zur Wärmeabnahme bei der Stadtwerke Marburg GmbH für das geplante Objekt verpflichtet und eine Mitbenutzung des vorhandenen Parkplatzes durch den benachbart liegenden Tennisverein vereinbart.

 

Die Kosten der vertraglichen Abwicklung und grundbuchmäßigen Durchführung gehen zu Lasten der Kaufpartei.

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