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Ratsinformation
29.08.2008 - 16 Grundstücksverkauf im Stadtteil Marbach
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 29.08.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die
Vorlage ist im Bau- und Planungsausschuss beraten worden. Da die erforderliche
¾ Mehrheit für eine abschließende Beschlussfassung des Bau- und
Planungsausschusses, Liegenschaften jedoch nicht erreicht wurde, hat die
Stadtverordnetenversammlung über diese Vorlage zu befinden.
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst gegen die Stimmen der CDU-Fraktion mit den
übrigen Stimmen des Hauses folgenden Beschluss:
Der
Magistrat wird gebeten, dem Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften,
folgenden Beschluss zu empfehlen:
Die
Stadt Marburg verkauft an eine noch zu gründende GmbH & Co. KG, bestehend
aus den Gesellschaftern Gerald Kappeller und Udo Graul, Eisenstraße 5, 35039
Marburg, das Europabad nebst dazu gehörendem Parkplatz mit einer noch zu
vermessenden Gesamtfläche von ca. 5.170 qm aus dem Grundstück
Gemarkung Marbach, Flur 5, Flurstück 32/5 = 24.484 qm
Das
Grundstück ist eingetragen im Grundbuch von Marbach, Blatt 1000, lfd. Nr. 594.
Der
Grundstücksverkaufspreis beträgt insgesamt 551.900,00 €.
Er
teilt sich folgendermaßen auf:
Bebaute
Grundstücksfläche zuzüglich Arrondierungsbereich
ca.
2.000 qm á 165,00 €/qm =
330.000,00 €
Nicht
überbaubare Grundstücksfläche einschl. Parkplatz
ca.
3.170 qm á 70,00 €/qm =
221.900,00 €
Auf
den Grundstückskaufpreis angerechnet werden die durch den Fachdienst Hochbau
ermittelten Abriss- und Entsorgungskosten des aufstehenden Europabades in Höhe
von ca. 520.000,00 €.
Sollten
diese Kosten nachweislich höher sein, werden sie maximal bis zur Höhe des
errechneten Kaufpreises von 551.899,00 € gegengerechnet. Darüber hinaus gehende
Kosten bleiben unberücksichtigt.
Die
Erhaltung des Baukörpers in seiner bestehenden Architektur auf der Grundlage
eines vorzulegenden genehmigungsfähigen Baukonzeptes wird im Kaufvertrag
verpflichtend vereinbart.
Darüber
hinaus wird der Erwerber im Kaufvertrag zur Wärmeabnahme bei der Stadtwerke
Marburg GmbH für das geplante Objekt verpflichtet und eine Mitbenutzung des
vorhandenen Parkplatzes durch den benachbart liegenden Tennisverein vereinbart.
Die
Kosten der vertraglichen Abwicklung und grundbuchmäßigen Durchführung gehen zu
Lasten der Kaufpartei.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
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