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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

26.09.2008 - 4.5 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Gerald Weid...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Was unternimmt das Ordnungsamt hinsichtlich der Freihaltung von Gehwegen durch die Anlieger (Fallzahlen, Konsequenzen)?

 

Es antwortet der Oberbürgermeister:

 

Wenn bei dem Fachdienst Ordnung und Straßenverkehr Verunreinigungen oder zugewachsene Gehwege bekannt werden, erfolgt eine Aufforderung an die Anlieger/-innen, die Behinderungen oder Verunreinigungen umgehend zu beseitigen.

 

Sollte dieser Aufforderung nicht nachgekommen werden, werden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und in einzelnen Fällen auch Ersatzvornahmen durchgeführt.

 

In der Zeit vom 01.01.2008 bis 31.08.2008 erfolgten durch den Fachdienst Ordnung und Straßenverkehr 132 Aufforderungen an die Anlieger/-innen.

 

Eine Zusatzfrage der Stadtverordneten Schwebel (FDP) wird ebenfalls druch den Oberbürgermeister beantwortet.

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