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Ratsinformation
26.09.2008 - 4.28 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Peter Aab (...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.28
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 26.09.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wo und
wie sieht der Magistrat Möglichkeiten, z. B. im Wege der
Verkehrssicherungspflichten, zur Soforthilfe für Bürgerinnen und Bürger, die
Wildschweinschäden in ihren Vorgärten bzw. ihrer Straße gemeldet haben?
Es
antwortet der Oberbürgermeister:
Seit
einigen Jahren kommt es wie in vielen anderen Kommunen auch in Marburg vermehrt
zum Auftreten von Wildtieren in unserer unmittelbaren häuslichen Umgebung.
Besonders Wildschweine und Füchse haben sich in den letzten Jahren trotz
Bejagung offenbar stark vermehrt. Ursache dafür sind hauptsächlich das in den
vergangenen Jahren sehr gute Nahrungsangebot und die milden Winter.
Die Tiere
folgen bei der Suche nach Nahrung ihrem natürlichen Instinkt. Da sie zum
Beispiel auf gepflegten Beeten und Rasenflächen, in Komposthaufen oder
Mülltonnen sowie durch Fütterungen meistens schmackhaftere Nahrung finden als
im Wald, sind sie zunehmend auch außerhalb ihres angestammten Lebensraumes
anzutreffen. Sie haben gelernt, dass ihnen in der Stadt wenig Gefahr droht und daher
die Scheu vor dem Menschen weitgehend verloren.
Es kommt
daher im Stadtgebiet immer öfter zu Begegnungen mit Wildtieren. Dies führt zu
Verunsicherungen oder gar Ängsten der Menschen, die nicht wissen, wie sie sich
gegenüber den Tieren verhalten sollen. Häufig richten die Tiere bei ihren
"Besuchen" auch Schäden an, deren Beseitigung für den Eigentümer des
betroffenen Grundstücks nicht selten hohe Kosten verursacht.
Wildschweine,
Füchse, Waschbären, Marder und Wildkaninchen sind wildlebende, herrenlose Tiere,
die dem Jagdrecht unterliegen.
Eine
Bejagung der Tiere darf nach dem Jagdgesetz grundsätzlich aber nur auf land-,
forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbaren Grundflächen ausgeübt werden, die
zu einem Jagdbezirk gehören. Dort steht das Jagdrecht dem Grundeigentümer oder
der Grundstückseigentümerin zu. Dieser hat unter bestimmten Voraussetzungen die
Befugnis, das Wild zu hegen, zu bejagen und sich anzueignen. Er kann seine
Flächen auch an Jäger verpachten.
Die
Forstverwaltung ist nur für die Jagdausübung in den Wäldern zuständig. Ihr
obliegt in diesen Bereichen die Pflicht, durch Regulation einen angemessenen
Wildbestand zu erhalten.
Außerhalb
von Jagdflächen, insbesondere in so genannten "befriedeten Gebieten"
wie zum Beispiel Wohnsiedlungen, Grünanlagen, Friedhöfen oder Gärten ist eine
Jagdausübung aus Sicherheitsgründen gesetzlich verboten. In Ausnahmefällen kann
die Jagdbehörde auf Antrag des Grundstückseigentümers oder der
Grundstückseigentümerin allerdings eine beschränkte Jagdausübung durch ausgewählte
Jäger genehmigen. Voraussetzung ist aber in jedem Fall, dass eine gefahrlose
Schussabgabe möglich ist.
Ein
Anspruch auf Ersatz von durch Wildtiere angerichteten Schäden besteht außerhalb
von Jagdbezirken nicht. Für die Sicherung von Grundstücken oder Gebäuden müssen
der Eigentümer oder die Eigentümerin selbst Sorge tragen.
Der
Fachdienst Straßenverkehr und Ordnung informiert auf der Internetseite der
Stadt Marburg über verschiedene Wildtiere, Verhaltensweisen bei dem
Aufeinandertreffen mit Wildtieren und auch über mögliche Sicherungen von
Gründstücken.
Noch
vor Beginn der Jagdsaison im Herbst dieses Jahres werden die Stadt Marburg, das
Forstamt und die Unteren Jagdbehörde gemeinsam beraten, in welcher Weise der
Bestand der Wildschweine in den Wälder um Marburg reduziert werden kann.
Eine
Zusatzfrage des Stadtverordneten Aab (SPD) wird ebenfalls durch den
Oberbürgermeister beantwortet.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
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- Keine Zusammenstellung
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