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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

31.10.2008 - 4.19 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Peter Aab (...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Ist es zutreffend, dass der Landkreis zwar ein Verbot von Terrassenheizungen nicht erlässt, die Zuständigkeit aber auf den Magistrat der Stadt Marburg übertragen will?

 

Es antwortet der Oberbürgermeister:

 

Dies ist nicht zutreffend. Der Landkreis sieht über das Immissionsrecht, z. B. die 1. BImschV „Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen" prinzipiell keine Möglichkeit, den Betrieb von Terrassenheizstrahlern zu unterbinden, da diese nicht unter diese oder eine andere immissionsrechtliche Regelung fallen.

 

Eine Delegation von Zuständigkeiten ist daher hier auch nicht vorgesehen oder in Erwägung gezogen worden.

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