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Ratsinformation
31.10.2008 - 4.21 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Peter Metz ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.21
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 31.10.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Im
Entwurf des fünften Gesetzes zur Änderung des zweiten Sozialgesetzbuches sollen
die in § 46 Absatz 5 genannten Länderanteile an Unterkunfts- und Heizungskosten
für Hartz-IV-EmpfängerInnen ab 1.1.2009 um insgesamt 2,5 Milliarden € gesenkt
werden. Welche Erkenntnisse besitzt der Magistrat über die möglichen
Auswirkungen in Hessen, speziell in Marburg?
Es
antwortet Stadträtin Dr. Weinbach:
Nach
§ 46 Abs. 5 SGB II beteiligt sich der Bund zweckgebunden an den Leistungen der
kommunalen Träger für Kosten der Unterkunft und Heizung. Die jeweilige Höhe der
Bundesbeteiligung ergibt sich aus der Anpassungsformel, die in § 46 Abs. 7 SGB
II festgelegt ist.
Das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat für das Jahr 2009 eine
bundesdurchschnittliche Beteiligungsquote von 26,0 % errechnet. Für 2008 lag
diese noch bei 29,2 %. Im Einzelnen bedeutet dies, dass die Beteiligungsquote
für Baden-Württemberg auf 29,4 %, für Rheinland-Pfalz auf 35,4 % und für die
übrigen 14 Bundesländer auf 25,4 % reduziert wird.
Für
den Bund bedeutet diese Absenkung der Beteiligungsquote eine Mitteleinsparung
von ca. 0,7 Mrd. Euro.
Für
die kommunale Seite bedeutet diese Maßnahme allerdings, dass mit erheblichen
Mehrkosten gerechnet werden muss, da durch die steigenden Energie- und
Mietkosten und die Zunahme der Zahl größerer Bedarfsgemeinschaften (mit dann
höheren Unterkunftskosten) eine Mehrbelastung entsteht, die die insgesamt
sinkende Anzahl der Bedarfsgemeinschaften nicht kompensieren kann.
Valide
Zahlen für den KJC-Bereich Marburg-Biedenkopf liegen dem Magistrat noch nicht
vor. Nach ersten Schätzungen dürfte die kommunale Mehrbelastung bei mehreren
100.000 € liegen.