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Ratsinformation
26.10.2001 - 13 Bauleitplanung der Stadt Marbur...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 26.10.2001
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Für
den Bau- und Planungsausschuss berichtet die Vorsitzende Stadtverordnete
Oppermann - CDU -. Im Bau- und Planungsausschuss wurde von der SPD-Fraktion
folgende geänderte Beschlussformulierung zu diesem Tagesordnungspunkt
vorgelegt:
1. Der
eingeschränkten 2. Offenlage und dem aktualisierten Aufstellungsbeschluss des
Bebauungsplanes Nr. 14/11 der Stadt Marburg, Stadtteil Schröck, für den Bereich
"Das Buchenrot" wird unter den folgenden Grundvoraussetzungen
zugestimmt:
a) Die derzeit unbefriedigende Situation des Abwassernetzes in Schröck wird einer dauerhaft zufriedenstellenden Lösung zugeführt. Dies beinhaltet nicht nur die rechnerisch überstauten Kanalabschnitte, sondern auch das Problem der Geruchsbelästigung durch die Druckleitung vom Elisabethbrunnen.
b) Der Magistrat veranlasst eine genaue Bedarfsermittlung für Wohnraum in Schröck für die nächsten Jahre. Dabei soll sowohl der Binnenbedarf der heutigen Schröcker Bevölkerung als auch der mögliche Siedlungsdruck durch den 2. Bauabschnitt des Klinikums auf den Lahnbergen berücksichtigt werden. Ziel soll sein, nicht nur die Anzahl der voraussichtlich benötigten Wohneinheiten zu ermitteln, sondern auch eine Prognose über den Bedarf an Infrastruktur abzugeben. (Kindergartenplätze, Kapazität der Grundschule Schröck - Bauerbach, Einkaufsmöglichkeiten).
c) Der
ÖPNV muss bedarfsgerecht ausgeweitet werden.
d) Es werden keine Vorwegbaugenehmigungen bzw. positiv beschiedene Bauvoranfragen in Erwartung des Satzungsbeschlusses ausgesprochen.
2. Der
Magistrat der Stadt Marburg legt den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr.
14/11 "Das Buchenrot" erst dann der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss
vor, wenn die o. g. Grundvoraussetzungen a) bis d) erfüllt sind.
Der
Stadtverordnetenvorsteher lässt über die geänderte Vorlage abstimmen. Die
Stadtverordnetenversammlung fasst bei Gegenstimmen der PDS mit den übrigen
Stimmen des Hauses folgenden Beschluss.
1. Der
eingeschränkten 2. Offenlage und dem aktualisierten Aufstellungsbeschluss des
Bebauungsplanes Nr. 14/11 der Stadt Marburg, Stadtteil Schröck, für den Bereich
"Das Buchenrot" wird unter den folgenden Grundvoraussetzungen
zugestimmt:
a) Die
derzeit unbefriedigende Situation des Abwassernetzes in Schröck wird einer
dauerhaft zufriedenstellenden Lösung zugeführt. Dies beinhaltet nicht nur die
rechnerisch überstauten Kanalabschnitte, sondern auch das Problem der
Geruchsbelästigung durch die Druckleitung vom Elisabethbrunnen.
b) Der
Magistrat veranlasst eine genaue Bedarfsermittlung für Wohnraum in Schröck für
die nächsten Jahre. Dabei soll sowohl der Binnenbedarf der heutigen Schröcker
Bevölkerung als auch der mögliche Siedlungsdruck durch den 2. Bauabschnitt des
Klinikums auf den Lahnbergen berücksichtigt werden. Ziel soll sein, nicht nur
die Anzahl der voraussichtlich benötigten Wohneinheiten zu ermitteln, sondern
auch eine Prognose über den Bedarf an Infrastruktur abzugeben.
(Kindergartenplätze, Kapazität der Grundschule Schröck - Bauerbach,
Einkaufsmöglichkeiten).
c) Der
ÖPNV muss bedarfsgerecht ausgeweitet werden.
d) Es werden
keine Vorwegbaugenehmigungen bzw. positiv beschiedene Bauvoranfragen in
Erwartung des Satzungsbeschlusses ausgesprochen.
2. Der
Magistrat der Stadt Marburg legt den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr.
14/11 "Das Buchenrot" erst dann der Stadtverordnetenversammlung zum
Beschluss vor, wenn die o. g. Grundvoraussetzungen a) bis d) erfüllt sind.
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