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Ratsinformation
26.10.2001 - 11 Einführung eines doppischen Rechnungswesens bei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 26.10.2001
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Für
den Ausschuss für Regionalentwicklung, Verwaltungs- und Parlamentsreform
berichtet die stellvertretende Vorsitzende Stadtverordnete Rising-Hintz - CDU
-. Der Ausschuss empfiehlt die Zustimmung zu dieser Vorlage. Für den Haupt- und
Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Becker - SPD -. Im
Haupt- und Finanzausschuss hat der Oberbürgermeister darauf hingewiesen, dass
bei der Kalkulation des Aufwandes und der Personentage eine Änderung
vorzunehmen ist (Seite 41 der Vorlage). Beim "Laufenden Aufwand",
Position "interne Betreuung", ist bei der Position
"Maximum" der Betrag von 60.000 € durch 120.000 € zu ersetzen. Diese
Änderung führt zu einer Steigerung der maximalen Gesamtkosten von 3.387.500 €
auf 4.287.500 €. Die Steigerung der Maximalkosten ist durch eine eventuell
benötigte zweite Stelle bedingt.
Ferner
haben die Stadtverordneten Göttling und Dr. Weinbach im Ausschuss beantragt,
die Ziffer 3 der Vorlage zu streichen. Der Ausschuss hat diesen
Änderungswünschen zugestimmt.
Der
Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung unter Berücksichtigung
dieser Änderungen die Zustimmung zu der Vorlage.
Der
Stadtverordnetenvorsteher lässt über die so geänderte Beschlussvorlage
abstimmen. Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden
Beschluss:
1. Die
Stadtverordnetenversammlung nimmt das „Strategische Handlungskonzept Rechnungswesen"
der KGSt consult GmbH zustimmend zur Kenntnis.
2. Die
Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, das Rechnungswesen der
Stadt auf der Basis der Empfehlungen des „Strategischen Handlungskonzeptes
Rechnungswesen" in dem vorgesehenen Zeitrahmen (möglichst zum 01.01.2004)
auf ein doppisches Verfahren umzustellen.
3. Die zur Umsetzung des
„Strategischen Handlungskonzeptes Rechnungswesen" erforderlichen
Finanzmittel sind – soweit nicht schon angemeldet - zur 2. Lesung des
Haushaltsplanes 2002 entsprechend nachzumelden, die vstl. in 2003 und 2004
erforderlichen Mittel sind als Verpflichtungsermächtigungen zu veranschlagen.
- selbst zuständig
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- Keine Zusammenstellung
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