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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

26.10.2001 - 11 Einführung eines doppischen Rechnungswesens bei...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Für den Ausschuss für Regionalentwicklung, Verwaltungs- und Parlamentsreform berichtet die stellvertretende Vorsitzende Stadtverordnete Rising-Hintz - CDU -. Der Ausschuss empfiehlt die Zustimmung zu dieser Vorlage. Für den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Becker - SPD -. Im Haupt- und Finanzausschuss hat der Oberbürgermeister darauf hingewiesen, dass bei der Kalkulation des Aufwandes und der Personentage eine Änderung vorzunehmen ist (Seite 41 der Vorlage). Beim "Laufenden Aufwand", Position "interne Betreuung", ist bei der Position "Maximum" der Betrag von 60.000 € durch 120.000 € zu ersetzen. Diese Änderung führt zu einer Steigerung der maximalen Gesamtkosten von 3.387.500 € auf 4.287.500 €. Die Steigerung der Maximalkosten ist durch eine eventuell benötigte zweite Stelle bedingt.

 

Ferner haben die Stadtverordneten Göttling und Dr. Weinbach im Ausschuss beantragt, die Ziffer 3 der Vorlage zu streichen. Der Ausschuss hat diesen Änderungswünschen zugestimmt.

 

Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung unter Berücksichtigung dieser Änderungen die Zustimmung zu der Vorlage.

 

Der Stadtverordnetenvorsteher lässt über die so geänderte Beschlussvorlage abstimmen. Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

1.     Die Stadtverordnetenversammlung nimmt das „Strategische Handlungskonzept Rechnungswesen" der KGSt consult GmbH zustimmend zur Kenntnis.

 

2.     Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, das Rechnungswesen der Stadt auf der Basis der Empfehlungen des „Strategischen Handlungskonzeptes Rechnungswesen" in dem vorgesehenen Zeitrahmen (möglichst zum 01.01.2004) auf ein doppisches Verfahren umzustellen.

 

3.     Die zur Umsetzung des „Strategischen Handlungskonzeptes Rechnungswesen" erforderlichen Finanzmittel sind – soweit nicht schon angemeldet - zur 2. Lesung des Haushaltsplanes 2002 entsprechend nachzumelden, die vstl. in 2003 und 2004 erforderlichen Mittel sind als Verpflichtungsermächtigungen zu veranschlagen.

 

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