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Ratsinformation
28.11.2008 - 4.5 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Sonja Sell ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.5
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 28.11.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Gibt
es örtliche oder gesetzliche Regelungen hinsichtlich der Beweidung und dem
Düngereintrag auf Wiesen- und Ackerflächen, die im Retentionsraum der Lahn
liegen, insbesondere im Bereich der Deichrückverlegung?
Es
antwortet Bürgermeister Dr. Kahle:
Die
Düngeverordnung vom 10.01.2006 ist Grundlage für rechtliche Einschränkungen des
Aufbringens von Dünger auf landwirtschaftliche Flächen. Hierbei handelt es sich
um eine zeitliche Einschränkung: In der Zeit vom 15.11. bis 31.01. ist im
Regelfall keine Ausbringung von Gülle sowohl auf Acker- als auch auf
Grünlandflächen zulässig. Ebenfalls ist das Ausbringen von Gülle bei stark
gefrorenem Boden unabhängig von o. g. Zeitraum untersagt.
Der
Düngerauftrag richtet sich nach der im Boden durch Pflanzen verfügbaren Stickstoffmenge.
Gleichzeitig ist zu bedenken, dass die Preise für Dünger zur Zeit einen
sparsamen Umgang auf den Flächen erzwingen.
Zusätzlich
gibt die Düngeverordnung vor, dass in einem 10 m breiten Streifen entlang der
Gewässer keine Düngung erfolgen darf.
In
der Gemarkung Wehrda befinden sich Trinkwasserbrunnen der Stadtwerke Marburg.
In der Wasserschutzzone 1 (Bereich unmittelbar um die Brunnenanlagen, im
Regelfall eingezäunt) ist jegliche Nutzung untersagt.
Eine
Zusatzfrage der Stadtverordneten Sell (SPD) wird ebenfalls durch Bürgermeister
Dr. Kahle beantwortet.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
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