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Ratsinformation
28.11.2008 - 4.23 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Hermann Hec...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.23
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 28.11.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Welche
Kosten kommen auf die Stadt zu und wie sieht die Finanzplanung dazu,
insbesondere hinsichtlich welcher geplanten Gebühren für Tierbestattungen, aus?
Es
antwortet Bürgermeister Dr. Kahle:
Nach
Schaffung des Planungsrechtes ist beabsichtigt, Herrichtung und Betrieb des
Tierfriedhofes gestattungsvertraglich der Praxis gGmbH zu übertragen. Der
Betreiberin obliegt die Aufstellung eines Entgeltverzeichnisses für
Tierbestattungen. Für die Bereitstellung der Fläche wird im Gestattungsvertrag
die Zahlung eines jährlichen Gestattungsentgeltes an den DBM vereinbart. Die
von der Stadt zu tragenden Kosten für die Schaffung einer fußläufigen Zuwegung
in Verlängerung der Busbucht am oberen Rotenberg werden schätzungsweise
4.500,00 € betragen.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
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