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Ratsinformation
28.11.2008 - 4.29 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Ulrich Seve...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.29
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 28.11.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Welche
neuen bzw. zusätzlichen Aufgaben hat das Jugendamt durch das FamFG zukünftig zu
bewältigen und welche organisatorischen und personellen Veränderungen sind dazu
eingeleitet bzw. geplant?
Es
antwortet Bürgermeister Dr. Kahle:
Beim
oben genannten FamFG handelt es sich um das „Gesetz über das Verfahren in
Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen
Gerichtsbarkeit". Hier wird das - im Prinzip aus den letzten Jahren des
19. Jahrhunderts stammende - Gesetzeswerk, welches die Angelegenheiten der
freiwilligen Gerichtsbarkeit betrifft, grundlegend neu geregelt und
systematisiert.
Dieses
Gesetz soll zum 01.09.2009 in Kraft treten. Zum heutigen Zeitpunkt lässt sich
noch nicht genau abschätzen welche konkreten Auswirkungen diese Neuregelung auf
die Anforderungen an die beteiligten Institutionen haben wird. Hier werden noch
übergeordnete Abstimmungs- und Einschätzungsprozesse stattzufinden haben.
Diese
werden in der nächsten Zukunft über die bestehenden Arbeitskreise, wir beispielsweise
den der hessischen Jugendamtsleiter oder den der hessischen Sozialdienstleiter
initiiert und inhaltlich weitergeführt. Es wäre aus unserer Sicht verfrüht
diesen Arbeitskreisen vorzugreifen, so dass hier um Verständnis gebeten wird,
dass die Frage zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht hinlänglich beantwortet werden
kann.
Ein
Teil dieser Reform wurde vorgezogen und als „Gesetz zur Erleichterung
familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdungen des Kinderwohls" bereits
umgesetzt. Dies betrifft Verfahren über Sorge- und Umgangsrecht, die Herausgabe
eines Kindes, die Vormundschaft oder Kindeswohlgefährdungen.
Im
Kern sind dort folgende Neuerungen enthalten:
Dringliche
Kindschaftssachen, darunter auch Streitigkeiten über das Umgangsrecht, müssen
künftig vorrangig und beschleunigt bearbeitet werden. Die Verfahrensdauer in
umgangsrechtlichen Verfahren soll verkürzt werden.
Die
Verfahren sollen zeitnah verhandelt werden. Das Gericht soll den Fall
spätestens einen Monat nach Eingang des Antrags mit allen Beteiligten erörtern.
Hier
hat es Absprachen mit dem hiesigen Familiengericht gegeben um die gesetzlich
vorgegebene Frist einhalten zu können. So wurde beispielsweise die
Kommunikation zwischen Familiengericht und ASD beschleunigt. Dies hat zu einer
zeitlichen Verdichtung der Arbeit des ASD in diesem Bereich geführt. Zum
jetzigen Zeitpunkt sammeln wir Erfahrungen mit diesen beschleunigten Verfahren,
so dass wir über das volle Ausmaß möglicher Konsequenzen erst zur Mitte des
neuen Jahres orientiert sein werden.
Eine
Zusatzfrage der Stadtverordneten Gottschlich (CDU) wird ebenfalls durch den
Bürgermeister beantwortet.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
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