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Ratsinformation
28.11.2008 - 4.30 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Ulrich Seve...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.30
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 28.11.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wie
werden Freie Träger der Jugendhilfe von den Veränderungen, die das FamFG
bringt, betroffen sein und mit welchen Ergebnissen wurden diese mit den
betroffenen Freien Trägern erörtert?
Es
antwortet Bürgermeister Dr. Kahle:
Wir
verweisen, was die Auswirkungen des FamFG betrifft, auf unsere Stellungnahme
zur Anfrage Nr. 29.
Was
das Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdungen
des Kindeswohls betrifft, welches bereits umgesetzt wurde, so ist festzuhalten,
dass die Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren nach § 50 SGB VIII
(Kinder- und Jugendhilfegesetz) vom öffentlichen Träger der Jugendhilfe
wahrgenommen wird. Auswirkungen auf Freie Träger der Jugendhilfe sind nicht zu erwarten. Eine Erörterung der
Veränderung lag daher nicht nahe.