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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

16.12.2008 - 11 Unterrichtung des Haupt- und Finanzausschusses ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Vorlage wird von Oberbürgermeister Vaupel erläutert. Ergänzend teilt er mit, dass die Überschreitung des Budgets 28.200 (Sachkosten Jugend – Verwaltung) nunmehr mit 345.000 € erwartet wird. Die Vorlage ist daher im Punkt A und B entsprechend anzupassen.

 

Die Stadtverordneten Becker und Dr. Wulff regen an, dass in künftigen Vorlagen auch eine Aussage über die Höhe der Fallzahlen sowie die damit in Verbindung stehenden Kosten enthalten sein soll.

 

Hinweis:

Der endgültige Druck des Haushaltsplans 2009 wird zahlreiche Kennzahlen aus dem Jugendbereich enthalten.

 

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Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt gem. § 28 GemHVO - 1974 von folgenden Informationen zur Entwicklung der Budgets im Fachdienst Zentrale Jugendhilfedienste Kenntnis:

 

1.    Derzeit werden Mehrausgaben im Budget „Jugend - Verwaltung" für die Hauptgruppen 5/6 (Sachkosten) in Höhe von ca. 345.000 € (Budget 28.200) erwartet.

 

2.    Derzeit werden Mehrausgaben im Budget „Jugend - Verwaltung" für die Hauptgruppe 7 (Zuschüsse) in Höhe von ca. 2.240.000 € (Budget 28.300) erwartet.

 

3.    Die genannten Mehrausgaben sind nur der aktuelle Stand. Sie können sich im weiteren Verlauf noch nach oben oder unten verändern.

 

            Im Weiteren beschließt der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig:

 

1.   Zur Deckung der Mehrausgaben von 2.585.000 € in den Budgets „Zentrale Jugendhilfedienste" (Budgets 28.200 und 28.300) wird entsprechend den Regeln für die Budgetierung zunächst und formal der fachbereichs- und einzelplanübergreifenden Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit in derzeit noch nicht konkret zu beziffernder Höhe innerhalb des Dezernates II grundsätzlich zugestimmt.

 

2.   Die Deckung der am Ende des Jahres tatsächlichen Mehrausgaben erfolgt im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2008. Dann ist auch zu entscheiden, ob die betreffenden Budgets im Jahr 2009 entsprechend vorbelastet werden sollen.

 

3.   Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.

 

 

 

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Hinweis:

Da die Stadtverordnetenversammlung bereits in der Sitzung am 19. Dezember 2008 die Vorlage zur Kenntnis nimmt, wird auf eine erneute Kenntnisnahme im Ausschuss verzichtet.

 

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