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Ratsinformation
19.12.2008 - 5 Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 200...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 19.12.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:04
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Für den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende
Stadtverordneter Pfalz (CDU). Der Haupt- und Finanzausschuss hat den Haushalt
für das Jahr 2009 ausführlich beraten und empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich die Zustimmung zu dem ersten
Doppik-Haushalt der Universitätsstadt Marburg.
Für die heutige Beschlussfassung liegen allen Stadtverordneten folgende
Unterlagen vor:
1.
Liste
der beantragten Einzelabstimmungen
2.
Liste
1 – Anträge zum Haushalt 2009, die vom Haupt- und Finanzausschuss zur Annahme
empfohlen wurden.
3.
Liste
2 – Anträge zum Haushalt 2009, die vom Haupt- und Finanzausschuss zur Ablehnung
empfohlen wurden.
4.
Gesamtvorlage
Investitionsprogramm der Universitätsstadt Marburg für die Haushaltsjahre 2009
bis 2012, Haushaltssatzung und Stellenplan der Universitätsstadt Marburg für
das Haushaltsjahr 2009.
Wie der Stadtverordnetenvorsteher
ausführt, orientieren sich die im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten an der
auch in den vergangenen Jahren praktizierten Regelung. Es stehen folgende
Redezeiten zur Verfügung:
SPD – 45 Minuten
CDU – 44 Minuten
Bündnis 90/Die Grünen – 30 Minuten
Marburger Linke – 23 Minuten
FDP – 20 Minuten
MBL – 18 Minuten
Der Stadtverordnetenvorsteher
eröffnet die Aussprache.
Im Rahmen der Haushaltsdebatte
sprechen die Stadtverordneten Becker (SPD), Stompfe (CDU), Dorn (Bündnis 90/Die
Grünen), Metz (Marburger Linke), Schwebel (FDP), Dr. Uchtmann (MBL), Severin
(SPD), Oppermann (CDU), Dr. Baumann (Bündnis 90/Die Grünen), Sawalies (FDP),
Dinnebier (SPD), Gottschlich (CDU), Göttling (Bündnis 90/Die Grünen), Dr. Röder
(CDU), Weidemann (SPD), Metz (Marburger Linke), Becker (SPD) und Pfalz (CDU).
Für den Magistrat spricht Oberbürgermeister Vaupel als Kämmerer.
Der Stadtverordnete Göttling
(Bündnis 90/Die Grünen) hat im Rahmen seines Wortbeitrages noch drei
Nachmeldungen zum Finanzhaushalt vorgetragen, die im Rahmen der
Haushaltsberatungen versehentlich verloren gegangen sind. Die Aufstellung über
diese drei Anträge liegt dieser Niederschrift als Anlage bei.
Während der Aussprache hat von 18:40
Uhr bis 19:05 Uhr der stellvertretende Stadtverordnetenvorsteher Dr. Wulff
(CDU) die Sitzungsleitung übernommen.
Weiter hat zwischen 20:20 Uhr und
20:43 Uhr die stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Wölk (SPD) die
Sitzungsleitung übernommen.
Nach Beendigung der Aussprache
folgenden die einzelnen Beschlüsse.
Zunächst ruft der
Stadtverordnetenvorsteher die vom Stadtverordneten Göttling nachgemeldeten
Anträge der Fraktion SPD und Bündnis 90/Die Grünen auf. Im Einzelnen handelt es
sich um die Produkte 16 10 30 ’Strategische Stadtplanung’ + 30.000 € Synagoge,
+ 220.000 € Ideenwettbewerb Rudolphsplatz und + 15.000 € Rahmenplan
Ockershausen, hier: Landschafts-Pflegekonzept.
Die Stadtverordnetenversammlung
fasst mit Ja-Stimmen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Marburger Linken und FDP,
bei Nein-Stimmen der CDU und der MBL folgenden Beschluss:
Die nachgemeldeten Beträge für den
Finanzhaushalt 2009 werden beschlossen.
Weiterhin ruft der
Stadtverordnetenvorsteher die allen Mitgliedern des Hauses vorliegende Übersicht
der Einzelabstimmungen aus dem Haupt- und Finanzausschuss zur Abstimmung auf.
Der Stadtverordnetenvorsteher lässt
über jede der aufgeführten Positionen einzeln abstimmen.
Die Übersicht über die Positionen,
Summen und Abstimmungsverhältnisse, sowie das Abstimmungsergebnis ist in einer
Tabelle zusammen gefasst, die dieser Niederschrift als Anlage beiliegt.
Abstimmung über die Liste II
der vom Haupt- und Finanzausschuss zur Ablehnung empfohlenen Anträge
Die Stadtverordnetenversammlung
fasst mit Ja-Stimmen von CDU und MBL, sowie Nein-Stimmen von SPD, Bündnis
90/Die Grünen und FDP folgenden Beschluss:
Die Anträge werden abgelehnt.
Abstimmung über die Liste I
der vom der vom Haupt- und Finanzausschuss zur Annahme empfohlenen Anträge
Die Stadtverordnetenversammlung
fasst mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, gegen die Stimmen
der CDU, Marburger Linken und MBL folgenden Beschluss:
Die Anträge werden angenommen.
Abstimmung über die
Gesamtvorlage zum Investitionsprogramm der Universitätsstadt Marburg für die
Haushaltsjahre 2009 bis 2012, Haushaltssatzung und Stellenplan der
Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr 2009
Die Stadtverordnetenversammlung
fasst zu I. der Gesamtvorlage mit den Stimmen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen
und FDP, gegen die Stimmen der CDU, MBL und Marburger Linken folgenden
Beschluss:
Gemäß § 114h Abs. 3 der Hess.
Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1. April 2005 (GVBl. 2005 I S. 142
ff.) wird das vorgelegte Investitionsprogramm der Stadt Marburg für den
Planungszeitrum 2009 bis 2012 mit einem Volumen von 98.106.000 € beschlossen.
Die Stadtverordnetenversammlung
fasst zu II. der Gesamtvorlage mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen
und FDP, gegen die Stimmen der CDU und der MBL, bei Enthaltung der Fraktion
Marburger Linken folgenden Beschluss:
Der Stellenplan der
Universitätsstadt Marburg für die allgemeine Verwaltung wird auf 108,881
Beamten- und 629,591 Beschäftigtenstellen nach TVöD festgesetzt.
Die Stadtverordnetenversammlung
fasst mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, gegen die Stimmen
der CDU, der Marburger Linken und der MBL folgenden Beschuss:
Aufgrund
der §§ 114a ff. HGO wird die folgende Haushaltssatzung der Universitätsstadt
Marburg für das Haushaltsjahr 2009 beschlossen:
Haushaltssatzung
der Universitätsstadt Marburg
für das Haushaltsjahr
2 0 0 9
Aufgrund der §§ 114a ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. 2005 I S. 142 ff.), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 15. November 2007 (GVBl. 2007 I S. 757), hat die
Stadtverordnetenversammlung am 19. Dezember 2008 folgende Haushaltssatzung
beschlossen:
§ 1
Der
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird
im
Ergebnishaushalt
im
ordentlichen Ergebnis
mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf 167.957.000
€
mit
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 165.848.000
€
im
außerordentlichen Ergebnis
mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf 0 €
mit
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
0 €
mit
einem Überschuss von 2.109.000 €
im Finanzhaushalt
mit
dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf 5.232.000 €
und
dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit auf 13.737.000 €
Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf 31.018.000 €
Einzahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf 2.934.000 €
Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf 3.929.000 €
mit
einem Finanzmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von 13.044.000 €
festgesetzt.
§ 2
Der
Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2009 zur Finanzierung
von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird
auf 2.934.000 € festgesetzt.
Darin sind Kredite aus dem
Hessischen Investitionsfonds
Abteilung
A 1.720.000
€
Abteilung
B 1.214.000
€
enthalten.
Der Gesamtbetrag der Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds, über
die im Haushaltsjahr Verträge abgeschlossen werden sollen und die in künftigen
Haushaltsjahren zur Auszahlung anstehen, wird auf 2.800.000 € festgesetzt.
Die Investitionsfondskredite
verteilen sich wie folgt:
2010 1.000.000
€
2011 1.000.000 €
2012 800.000 €
§ 3
Der
Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2009 zur
Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
wird auf 19.129.300 € festgesetzt.
§ 4
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2009 zur rechtzeitigen
Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
10.000.000 € festgesetzt.
§ 5
Die
Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2009 wie folgt
festgesetzt:
1. Grundsteuer a) für
die land- und forst-
wirtschaftlichen
Betriebe
(Grundsteuer
A) auf 280
v. H.
b) für
die Grundstücke
(Grundsteuer
B) auf 330
v. H.
2. Gewerbesteuer
auf 370
v. H.
§ 6
Es
gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans
beschlossene Stellenplan.
§ 7
Über- und außerplanmäßige
Aufwendungen und Auszahlungen
Gemäß
§ 114g Abs. 1 Satz 2 HGO wird dem Haupt- und Finanzausschuss die Zuständigkeit
für die Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen in folgenden Fällen übertragen:
Haushaltsteil |
Überschreitung des
Haushaltsansatzes ab |
und/oder absoluter
Betrag ab |
|
|
|
Ergebnishaushalt/Finanz-haushalt
(konsumtiv) |
20 % |
10.000 € |
|
|
|
Finanzhaushalt
Investitionen |
10 % |
100.000 € |
Von
den genehmigten Haushaltsüberschreitungen ist der Stadtverordnetenversammlung
gemäß § 114g Abs. 1 HGO Kenntnis zu geben.
§ 8
Sperren
Die
Haushaltsmittel des Finanzhaushaltes für Investitionen - Haushaltsansätze, Haushaltsreste und
Verpflichtungsermächtigungen - sind in vollem Umfange gesperrt.
Freigabe
erfolgt durch den Magistrat.
Übersteigt
der Betrag für ein neues Projekt 500.000 €, ist die Zustimmung des Haupt- und
Finanzausschusses einzuholen.
Die
bisher erteilten Freigaben aus den Vorjahren behalten ihre Gültigkeit.
§ 9
Besondere Bestimmungen zum
Stellenplan
Die
Besetzung von neuen bzw. frei werdenden Stellen wird gesperrt.
Eine
Freigabe erfolgt durch den Haupt- und Finanzausschuss nach Darlegung der
Notwendigkeit der (Wieder-) Besetzung.
Die
bereits getroffenen Personalentscheidungen behalten ihre Gültigkeit.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen