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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

19.12.2008 - 5 Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 200...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Für den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Pfalz (CDU). Der Haupt- und Finanzausschuss hat den Haushalt für das Jahr 2009 ausführlich beraten und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich die Zustimmung zu dem ersten Doppik-Haushalt der Universitätsstadt Marburg.

 

Für die heutige Beschlussfassung liegen allen Stadtverordneten folgende Unterlagen vor:

 

1.        Liste der beantragten Einzelabstimmungen

 

2.        Liste 1 – Anträge zum Haushalt 2009, die vom Haupt- und Finanzausschuss zur Annahme empfohlen wurden.

 

3.        Liste 2 – Anträge zum Haushalt 2009, die vom Haupt- und Finanzausschuss zur Ablehnung empfohlen wurden.

 

4.        Gesamtvorlage Investitionsprogramm der Universitätsstadt Marburg für die Haushaltsjahre 2009 bis 2012, Haushaltssatzung und Stellenplan der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr 2009.

 

Wie der Stadtverordnetenvorsteher ausführt, orientieren sich die im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten an der auch in den vergangenen Jahren praktizierten Regelung. Es stehen folgende Redezeiten zur Verfügung:

 

SPD – 45 Minuten

CDU – 44 Minuten

Bündnis 90/Die Grünen – 30 Minuten

Marburger Linke – 23 Minuten

FDP – 20 Minuten

MBL – 18 Minuten

 

Der Stadtverordnetenvorsteher eröffnet die Aussprache.

Im Rahmen der Haushaltsdebatte sprechen die Stadtverordneten Becker (SPD), Stompfe (CDU), Dorn (Bündnis 90/Die Grünen), Metz (Marburger Linke), Schwebel (FDP), Dr. Uchtmann (MBL), Severin (SPD), Oppermann (CDU), Dr. Baumann (Bündnis 90/Die Grünen), Sawalies (FDP), Dinnebier (SPD), Gottschlich (CDU), Göttling (Bündnis 90/Die Grünen), Dr. Röder (CDU), Weidemann (SPD), Metz (Marburger Linke), Becker (SPD) und Pfalz (CDU). Für den Magistrat spricht Oberbürgermeister Vaupel als Kämmerer.

 

Der Stadtverordnete Göttling (Bündnis 90/Die Grünen) hat im Rahmen seines Wortbeitrages noch drei Nachmeldungen zum Finanzhaushalt vorgetragen, die im Rahmen der Haushaltsberatungen versehentlich verloren gegangen sind. Die Aufstellung über diese drei Anträge liegt dieser Niederschrift als Anlage bei.

 

Während der Aussprache hat von 18:40 Uhr bis 19:05 Uhr der stellvertretende Stadtverordnetenvorsteher Dr. Wulff (CDU) die Sitzungsleitung übernommen.

Weiter hat zwischen 20:20 Uhr und 20:43 Uhr die stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Wölk (SPD) die Sitzungsleitung übernommen.

 

Nach Beendigung der Aussprache folgenden die einzelnen Beschlüsse.

 

Zunächst ruft der Stadtverordnetenvorsteher die vom Stadtverordneten Göttling nachgemeldeten Anträge der Fraktion SPD und Bündnis 90/Die Grünen auf. Im Einzelnen handelt es sich um die Produkte 16 10 30 ’Strategische Stadtplanung’ + 30.000 € Synagoge, + 220.000 € Ideenwettbewerb Rudolphsplatz und + 15.000 € Rahmenplan Ockershausen, hier: Landschafts-Pflegekonzept.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Marburger Linken und FDP, bei Nein-Stimmen der CDU und der MBL folgenden Beschluss:

 

Die nachgemeldeten Beträge für den Finanzhaushalt 2009 werden beschlossen.

 

Weiterhin ruft der Stadtverordnetenvorsteher die allen Mitgliedern des Hauses vorliegende Übersicht der Einzelabstimmungen aus dem Haupt- und Finanzausschuss zur Abstimmung auf.

 

Der Stadtverordnetenvorsteher lässt über jede der aufgeführten Positionen einzeln abstimmen.

Die Übersicht über die Positionen, Summen und Abstimmungsverhältnisse, sowie das Abstimmungsergebnis ist in einer Tabelle zusammen gefasst, die dieser Niederschrift als Anlage beiliegt.

 

Abstimmung über die Liste II der vom Haupt- und Finanzausschuss zur Ablehnung empfohlenen Anträge

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen von CDU und MBL, sowie Nein-Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP folgenden Beschluss:

 

Die Anträge werden abgelehnt.

 

Abstimmung über die Liste I der vom der vom Haupt- und Finanzausschuss zur Annahme empfohlenen Anträge

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, gegen die Stimmen der CDU, Marburger Linken und MBL folgenden Beschluss:

 

Die Anträge werden angenommen.

 

Abstimmung über die Gesamtvorlage zum Investitionsprogramm der Universitätsstadt Marburg für die Haushaltsjahre 2009 bis 2012, Haushaltssatzung und Stellenplan der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr 2009

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst zu I. der Gesamtvorlage mit den Stimmen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, gegen die Stimmen der CDU, MBL und Marburger Linken folgenden Beschluss:

 

Gemäß § 114h Abs. 3 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1. April 2005 (GVBl. 2005 I S. 142 ff.) wird das vorgelegte Investitionsprogramm der Stadt Marburg für den Planungszeitrum 2009 bis 2012 mit einem Volumen von 98.106.000 € beschlossen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst zu II. der Gesamtvorlage mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, gegen die Stimmen der CDU und der MBL, bei Enthaltung der Fraktion Marburger Linken folgenden Beschluss:

 

Der Stellenplan der Universitätsstadt Marburg für die allgemeine Verwaltung wird auf 108,881 Beamten- und 629,591 Beschäftigtenstellen nach TVöD festgesetzt.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, gegen die Stimmen der CDU, der Marburger Linken und der MBL folgenden Beschuss:

 

Aufgrund der §§ 114a ff. HGO wird die folgende Haushaltssatzung der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr 2009 beschlossen:

 

Haushaltssatzung

der Universitätsstadt Marburg

für das Haushaltsjahr

2 0 0 9

 

 

Aufgrund der §§ 114a ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. 2005 I S. 142 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. November 2007 (GVBl. 2007 I S. 757), hat die Stadtverordnetenversammlung am 19. Dezember 2008 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird

 

 

im Ergebnishaushalt

 

 

            im ordentlichen Ergebnis

            mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                           167.957.000 €

            mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                         165.848.000 €

 

            im außerordentlichen Ergebnis

            mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                                             0 €

            mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                           0 €

 

            mit einem Überschuss von                                                                     2.109.000 €

 

 

im Finanzhaushalt

 

 

            mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

            aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                             5.232.000 €

 

            und dem Gesamtbetrag der

 

            Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                 13.737.000 €

            Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                 31.018.000 €

 

            Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                             2.934.000 €

            Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                                         3.929.000 €

 

            mit einem Finanzmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von             13.044.000 €

 

 

festgesetzt.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2009 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 2.934.000 € festgesetzt.

 

Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds

 

 

                                    Abteilung A                                      1.720.000 €

 

                                    Abteilung B                                      1.214.000 €

 

 

enthalten.

 

Der Gesamtbetrag der Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds, über die im Haushaltsjahr Verträge abgeschlossen werden sollen und die in künftigen Haushaltsjahren zur Auszahlung anstehen, wird auf 2.800.000 € festgesetzt.

 

Die Investitionsfondskredite verteilen sich wie folgt:

 

 

                                    2010                            1.000.000 €

 

                                    2011                            1.000.000

 

                                    2012                               800.000 €

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2009 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 19.129.300 € festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2009 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 10.000.000 € festgesetzt.

 

§ 5

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2009 wie folgt festgesetzt:

 

 

1.            Grundsteuer a)            für die land- und forst-

                                                wirtschaftlichen Betriebe

                                                (Grundsteuer A) auf                                           280 v. H.

 

                                    b)            für die Grundstücke

                                                (Grundsteuer B) auf                                           330 v. H.

 

2.            Gewerbesteuer auf                                                                         370 v. H.

 

 

§ 6

 

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

 

 

§ 7

 

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

 

Gemäß § 114g Abs. 1 Satz 2 HGO wird dem Haupt- und Finanzausschuss die Zuständigkeit für die Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in folgenden Fällen übertragen:

 

 

 

 Haushaltsteil

Überschreitung des Haushaltsansatzes  ab

und/oder absoluter Betrag  ab

 

 

 

Ergebnishaushalt/Finanz-haushalt (konsumtiv)

20 %

10.000 €

 

 

 

Finanzhaushalt Investitionen

10 %

100.000 €

 

 

Von den genehmigten Haushaltsüberschreitungen ist der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 114g Abs. 1 HGO Kenntnis zu geben.

 

§ 8

 

Sperren

 

Die Haushaltsmittel des Finanzhaushaltes für Investitionen  - Haushaltsansätze, Haushaltsreste und Verpflichtungsermächtigungen - sind in vollem Umfange gesperrt.

 

Freigabe erfolgt durch den Magistrat.

 

Übersteigt der Betrag für ein neues Projekt 500.000 €, ist die Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses einzuholen.

 

Die bisher erteilten Freigaben aus den Vorjahren behalten ihre Gültigkeit.

 

 

§ 9

 

Besondere Bestimmungen zum Stellenplan

 

Die Besetzung von neuen bzw. frei werdenden Stellen wird gesperrt.

 

Eine Freigabe erfolgt durch den Haupt- und Finanzausschuss nach Darlegung der Notwendigkeit der (Wieder-) Besetzung.

 

Die bereits getroffenen Personalentscheidungen behalten ihre Gültigkeit.

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